3. Dezember 2023 – Der vorgelegte Entwurf für die Generalsanierung der Willy-Brandt-Anlage muss in wichtigen Punkten ergänzt bzw. abgeändert werden. Teilweise ersparen sie künftige Kosten, teilweise gab es sogar in vorberatenden Gremien einen entsprechenden Konsens.
So wird beispielsweise seit Längerem an vielen Stellen die Bereitschaft zum Umbau Fürths in eine „Schwammstadt“ bekräftigt. An dieser Stelle gibt es eine einfache Möglichkeit der Umsetzung, indem man das anfallende Niederschlagswasser den großen Bäumen zuführt, statt es einfach nur zu sammeln und in die Kanalisation abzuleiten. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten in der Anlage und im angrenzenden Umfeld sollte auch der Einbau einer Entwässerung Richtung Bäume möglich sein, damit auch das Oberflächenwasser der Fahrbahnen in die Grünflächen eingeleitet und versickert werden kann. Falls dies aus irgendwelchen Gründen nicht umsetzbar scheint, sollen wenigstens unter der neuen Mittelachse baumnah Rigolen angelegt werden.
In den Bereichen „Grüne Achse“ und Radwege muss die Planung an die Bedürfnisse der Nutzer*innen angepasst werden.
Da Zebrastreifen zwingend beleuchtet werden müssen, sollten an den entsprechenden Stellen jetzt schon Leerrohre vorgesehen werden, da dies zu einem späteren Zeitpunkt mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Zu TOP 7 der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 6. Dezember 2023 („Umgestaltung Willy-Brandt-Anlage – Projektgenehmigung“) stellen wir daher folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g:
In den Entwurf für die Generalsanierung der Willy-Brandt-Anlage werden folgende Punkte aufgenommen.
1. Die Entwässerung sollte auf jeden Fall so gestaltet werden, dass das anfallende Oberflächenwasser (auch das der angrenzenden Straßen) nicht in den Kanal abgeleitet, sondern im Sinne des „Schwammstadt“-Konzepts nutzbar als Oberflächenwasser versickert wird.
2. Die „grüne Achse“ soll auf die westliche Seite verlegt werden, damit die Fußgänger*innen direkt den Luisentunnel erreichen können, ohne nochmals die Fahrbahn überqueren zu müssen. Die Ausgestaltung von Ausbau und Übergängen zwischen grüner Achse und der Umgestaltung der Hornschuchpromenade sollen in die Planungen aufgenommen werden.
3. Die Radwegeverbindung muss in die Planung mit aufgenommen werden.
4. Am Übergang der Promenaden-Achse über die Luisenstraße sollen die Arbeiten so ausgeführt werden, dass die spätere Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beleuchtung möglich wird.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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