Bauen

Antrag: Einlagerung von vorübergehend abgebauten Kunstwerken

ERGEBNIS: Es gibt zwar kein Inventar, man habe aber im Bauhof den Überblick. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge weiterer Platzneugestaltungen die Verwendung des Kugelbrunnens zu prüfen, z.B. im Zuge der Löwenplatz-Neugestaltung. Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses wurden gebeten, weitere Ideen dem Stadtplanungsamt mitzuteilen. Die Bearbeitung erfolgte letztendlich im Bau- und Werkausschuss am 11.2.26 unter TOP 15.

22. Januar 2026 – Immer wieder werden im Zuge von Bauarbeiten und Umgestaltungen Kunstwerke entfernt. Diese werden dann meist im städtischen Bauhof an der Mainstraße eingelagert. Ein Beispiel ist die „Spiegelsäule“, die 2019 für den Bau des Wochenmarkts aus der Konrad-Adenauer-Anlage weichen musste und aus diversen Gründen noch nicht wieder am neuen geplanten Standort auf gestellt wurde. Während die Spiegelsäule weiter eingelagert ist, kann seit März 2025 die Bronzeplastik „Gänsberg-Gänse“ von Heinz Heiber wieder in der Öffentlichkeit bewundert werden – unweit des ursprünglichen Standorts, wo sie 2019 wegen des Hotelbaus am Paisleyplatz weichen musste. Der Kugelbrunnen, der 2008 im Zuge der Neupflasterung der Fußgängerzone entfernt wurde, steht dagegen immer noch im Bauhof.

Es stellt sich die Frage, wie viele Kunstwerke auf dem Bauhofgelände (oder z.B. beim Grünflächenamt am Stadtpark) lagern und wie dafür gesorgt wird, dass solche Kunstwerke nicht vergessen werden.

Zur Sitzung des Umweltausschusses am 29. Januar 2026 stellen wir daher folgenden

A n t r a g:
Die Verwaltung beantwortet folgende Fragen zur eingelagerten Kunstwerken, die ehemals im öffentlichen Raum ihren Platz hatten (z.B. Kugelbrunnen, Spiegelsäule, etc.):
1.Wer ist für die Einlagerung von Kunstwerken zuständig, die z.B: im Zuge von Bauarbeiten abgebaut werden?
2.Wie werden die Kunstwerke sicher archiviert?
3.Gibt es neben dem Bauhof noch weitere Depots und Lagerflächen?
4.Wie viele und welche Kunstwerke sind aktuell eingelagert? Existiert kein Inventar, aus dem neben Art des Kunstwerks, Titel und Künstler*in auch das Jahr der Einlagerung hervorgeht, so sollte ein solches erstellt werden.

Dieser Antrag as pdf-Datei:

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