Bundestagswahl

Neuer Ansatz gegen Vandalismus bei Wahlplakaten

So starken Vandalismus wie bei den Plakaten zur Bundestagswahl hatten wir noch nie. Auch die Wahlwerbung der meisten anderen Parteien war Diebstahl, Zerstörung, Beschmieren und Bekleben in bislang nicht gekanntem Ausmaß ausgesetzt.

Abgesehen davon, dass diese Straftaten eine wirklich bedenkliche Entwicklung hinsichtlich des Respekts vor unserer Demokratie zeigen und hier in erheblichem Ausmaß Materialien und personelle Ressourcen verschwendet werden, geht von beschädigten und zerstörten Plakaten bzw. Plakatständern auch eine Verunreinigung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege aus.

Deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass man künftig in Fürth auch sogenannte Leicht-Plakate (sehr dünne Einwegplakate z.B. aus Pappe) höher als die bisher vorgegebene Maximalhöhe hängen darf. Somit wären die Plakate außerhalb der unmittelbaren Reichweite der Straftäter*innen. Bisher ist das Anbringen in Fürth nur in Bodennähe erlaubt – anders als in vielen anderen Kommunen. Wenn man allerdings extra eine Leiter benötigt, um Plakate zu beschmieren oder zu zerstören, ist die Schwelle deutlich höher. Diesen Überlegungen folgte die Mehrheit des Ältestenrats, unserem Antrag wurde zugestimmt: Plakate dürfen künftig also höher gehängt werden, die entsprechende Satzung der Stadt Fürth wird entsprechend angepasst. Bleibt zu hoffen, dass man dadurch den Vandalismus wenigstens zum Teil eindämmen kann.

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