13. Dezember 2017 – Die schädlichen Auswirkungen von glyphosathaltigen Mitteln sind unstrittig (Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO).
Glyphosat wird nicht nur in der Landwirtschaft angewendet, sondern auch auf Kommunalflächen und von Privatanwendern. Insbesondere die Anwendungen in öffentlichen Grünanlagen sowie im Umfeld von Spiel‐ oder Sportplätzen birgt das Risiko eines direkten Kontakts mit dem Wirkstoff auf behandelten Flächen, etwa für spielende Kinder und Haustiere. Die landwirtschaftliche Nutzung kann zum einen Anwohner, Spaziergänger usw. direkt betreffen, zum anderen kann sie zu Wirkstoff‐Rückständen in Lebensmitteln führen.
Gemäß dem Vorsorgeprinzip gilt es, die Belastung bzw. Exposition der Bevölkerung gegenüber dem Wirkstoff bestmöglich zu minimieren, auch wenn die EU kürzlich den Wirkstoff für weitere 5 Jahre zugelassen hat. Einige Bundesländer (Nordrhein‐Westfalen, Niedersachsen, Rheinland‐Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC‐Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) verabschiedet. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus‐ und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau‐ und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.
Die Stadt Fürth nimmt dieses Handeln zum Vorbild und wird mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürger*innen gerecht. Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten. Denn Glyphosat ist ein Totalherbizid. Das heißt, es tötet in der Regel alle damit behandelten Pflanzen ab. Der Einsatz von Glyphosat trägt damit wesentlich zum Rückgang der Biodiversität in der Kulturlandschaft bei. Denn es vernichtet Pflanzen und entzieht Kleinlebewesen und Insekten die Nahrungsgrundlage.
Deshalb stellen wir zur Sitzung des Stadtrats am 20. Dezember 2017 folgenden
A n t r a g :
1. Die Stadt Fürth verzichtet ab dem 01. Januar 2018 bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung ausnahmslos auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Fürth zur Pflege von Grün‐, Sport‐ und Verkehrsflächen erhalten, werden auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische landwirtschaftlich oder gärtnerisch nutzbare Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
4. Städtische Einrichtungen und Dienststellen sowie Vereine, die Informations‐ und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus‐ und Kleingärten.
5. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Tiefbauamt, Grünflächenamt, Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz) wird für alle kommunalen Grün‐ und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs‐ und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstiges Expertenwissen zur mittelfristigen Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
Die Behandlung des Antrags wurde in den Umweltausschuss am 14. 12.2017 verwiesen.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag StR – Kein Einsatz des krebsverdächtigen Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Fürth
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