12. April 2018 – Das Grundstück des Waldheims Sonnenland ist im Flächennutzungsplan als Fläche für soziale Zwecke ausgewiesen. Der ursprünglich als Schullandheim genutzte Bereich wurde in den letzten Jahren auch für soziale Zwecke durch die AWO genutzt.
Nun steht ein Umbau zu Wohnzwecken in der Diskussion. Doch als Fläche für eine Wohnbebauung hätte dieses Areal aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben ursprünglich niemals ausgewiesen werden können.
Die Nutzung zu Wohnzwecken auf dem Grundstück hätte zur Folge, dass durch die Bautätigkeit und die notwendig werdenden zusätzlichen Stellplätze Eingriffe in den vorhandenen Baum‐ und Waldbestand stattfinden würden. Durch den abgelegenen Standort wäre für etwaige Bewohner eine starke Abhängigkeit vom Auto zu erwarten.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 26. April 2018 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung berichtet darüber, ob nach dem Verkauf des Waldheims Sonnenland Eingriffe in den Waldbestand zu befürchten sind und inwieweit dies nach den vorliegenden Festlegungen im Flächennutzungsplan, der Ausweisung als FFH‐Gebiet, dem Bannwaldgesetz oder dem Grundbucheintrag zulässig ist.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag UA – Naturschutzrechtliche Auswirkungen durch die Neunutzung des Waldheims Sonnenland
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