9. Oktober 2018 – Auf der Tagesordnung des Bau- und Werkaussschusses am 10. Oktober 2018 steht unter TOP 5 der Punkt „Beschluss zur Freigabe des Entwurfs des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; B‐Plan Nr. 291b ‚Hornschuchcampus‘ „. Dazu haben die GRÜNEN-Stadträt*innen folgende Anmerkungen:
1. Es ist nicht ersichtlich, warum für das Bauvorhaben die städtische Baumschutzverordnung nicht in vollem Umfang greifen sollte. Große Stileichen auf dieser innerstädtischen Industriebrache sind genauso schützenswert wie auf einem anderen Grundstück in Innenstadtlage. Aufgrund dieser ausgewiesenen Innenstadtlage profitiert das Grundstück sogar von einem beschleunigten Verfahren als Maßnahme der „Innenentwicklung“ gem. § 13a BauGB. Weshalb nun auf die Ausgleichszahlungen in Höhe von fast 80.000 Euro zugunsten des Bauträgers verzichtet werden sollte, weil es sich angeblich um einen „Außenbereich“ handelt, ist in keiner Weise nachvollziehbar!
2. In seiner Stellungnahme vom 3. August 2018 schlägt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vor, eine Empfehlung aufzunehmen, dass Lärmschutzwände begrünt werden sollen, soweit diese notwendig sind. Um sicherzustellen, dass der Anteil an Grünflächen möglichst hoch ist, soll die reine Empfehlung in eine verbindliche Festsetzung abgeändert werden.
3. Für eine sinnvolle Bürgerbeteiligung ist die Aufbereitung der Unterlagen für Laien notwendig. Dreidimensionale Darstellungen der geplanten Bebauung sind leichter verständlich als zweidimensionale Pläne. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit müssen daher für die anstehende Bürgerbeteiligung dreidimensionale digitale Visualisierungen erstellt werden.
4. Gerade hat der Weltklimarat die Dringlichkeit des Klimaschutzes noch einmal herausgehoben. Klimaschutz fängt schon bei einzelnen Bauprojekten an. Denn jeder Baukörper beeinflusst das Mikroklima und die Luftströme an dieser Stelle. Durch die geplanten Baukörper wird die Frischluftschneise beeinflusst.
Daher stellen wir zu TOP 5 (Beschluss zur Freigabe des Entwurfs des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; B‐Plan Nr. 291b „Hornschuchcampus“) der Sitzung des Bau‐ und Werkausschusses am 10. Oktober 2018 folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g :
1. Zur Anlage 9, Seite 34 (Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vom 3.8.18): Für Bäume, die gefällt werden müssen, werden entsprechend der städtischen Baumschutzverordnung Ausgleichszahlungen in Höhe der Baumwertberechnung festgelegt – eine Befreiung von den Ausgleichszahlungen, wie in der Vorlage vorgeschlagen, wird entschieden abgelehnt!
2. Ebenfalls zur Anlage 9, Seite 36 (Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vom 3.8.18): Die Begrünung von Lärmschutzwänden wird verbindlich festgesetzt, soweit dies die Belichtungssituation nicht verschlechtert.
3. Zur Anlage 10, Seite 5 (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Abwägungsvorschlag Beteiligter Nr. 4): Im Sinne einer besseren Aufbereitung der Unterlagen für die nun durchzuführende Bürgerbeteiligung werden dreidimensionale Visualisierungen erstellt.
4. Die Auswirkungen des geplanten Baukörpers und der geplanten Baumfällungen auf das Mikroklima und den Luftaustausch werden untersucht und die Ergebnisse im Bau‐ und Werkausschuss vorgestellt. Schützenswerte Bäume sollen in möglichst großem Umfang erhalten bleiben.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Änderungsantrag BWA – TOP 5 – B-Plan 291b Hornschuchcampus – Beteiligung der Öffentlichkeit





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