15. Januar 2020 – Umweltverträgliche Nachverdichtung hat bei der Schaffung von neuem Wohnraum Vorrang vor der Neuversiegelung von Flächen. Daher sollen Baumaßnahmen an Bestandsbauten, die zu mehr Wohneinheiten führen, von der KFZ-Stellplatzablöse ausgenommen werden. Gerade bei kleineren Baumaßnahmen (freie Geschosse in einem ehemaligen Einfamilienhaus, etc.) kann die Stellplatzsatzung ein Hindernis sein, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen….