Die SpVgg Greuther Fürth plant an der Kronacher Straße eine Erweiterung ihres Sportgeländes um hier Übungsplätze zu errichten, die am Stadion am Laubenweg bei dessen Umbau entfallen müssen. Bei der Fläche handelt es sich um einen ökologisch sensiblen Bereich, der u.a. auch Sandflächen enthält, die einen „Trittstein“ in der „SandAchse Franken“ darstellen. Wie so oft liegt die Tücke im Detail, daher unsere sehr umfassende und detaillierte Nachfrage zur Beschlussvorlage im Stadtrat:
Antrag zur Stadtratssitzung am 20.3.2013 – TOP 10 – Anlegung von Sportplätzen an der Kronacher Straße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
· die enge Nachbarschaft der geplanten Sportanlage zum alten Waldbestand im Norden (Landschaftsschutzgebiet) wird sich, wie schon bei der Bebauung am Ronhofer Wäldchen, nachteilig für den Wald auswirken.
· Durch die geplante Sportanlage soll eine bestehende Aufforstung als Waldfläche im Sinne des Bayer. Waldgesetzes teilweise beseitigt werden. Diese befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets der Stadt Fürth.
· Bereits bestehende Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits wieder rückgängig gemacht.
· Im Planungsgebiet wurde eine Population der Zauneidechse vorgefunden, die als eine streng geschützte Art eingestuft ist. Demnach ist die lokale Population gem. §44 des Bundesnaturschutzgesetzes zu erhalten.
Daher beantragen wir zu o.g. Vorhaben die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Zum alten Waldbestand:
1. Befindet sich der im Norden angrenzende Wald vollständig im Eigentum der Stadt Fürth?
2. Welche Stellungnahmen haben das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth und die Stadtförsterei zu der Planung abgegeben?
3. Wie bewerten die Waldeigentümer die völlig neue Haftungssituation, in die sie durch diese Planung geraten würden, und welche Auswirkungen hätte dies auf den Waldbestand?
4. Welchen ausreichenden Abstand der geplanten Sportanlage und des geplanten Ballfangzauns zum vorhandenen Waldrand schreibt die Stadt Fürth verbindlich vor, so dass keine Fällungen und keine Schnittmaßnahmen an den bestehenden Waldbäumen erforderlich werden?
5. Inwieweit verlangt die Stadt Fürth eine verbindliche Erklärung von den Nutzern, dass von ihnen die natürlichen Erscheinungen an einem Waldrand, wie z.B. Laubfall, Samenflug, herabfallende Zweige usw., aufgrund der geplanten Benachbarung auf Dauer im üblichen Umfang hingenommen werden?
6. Inwieweit schreibt die Stadt Fürth verbindlich vor, dass die Wurzelbereiche der randlichen Waldbäume im Zuge von Erdarbeiten nicht abgegraben, überschüttet oder mit Fahrzeugen befahren werden dürfen und durch fest montierte Schutzzäune während der Bauzeit abgegrenzt werden?
Zur Reduzierung des Aufforstungsbereichs im Westen:
7. Mit welcher Begründung will die Stadt Fürth ggfs. einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zulassen? Welche Möglichkeiten zur Vermeidung eines solchen Eingriffs und welche Alternativen wurden geprüft?
8. Welche Stellungnahme hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth zu dieser geplanten Reduzierung des Aufforstungsbereichs abgegeben?
9. Wo soll die ggfs. verlorengehende Aufforstungsfläche als Wald ersetzt werden und wer trägt dafür die Kosten?
Zu bestehenden Ausgleichsmaßnahmen:
10.Die Bepflanzungen auf dem Lärmschutzwall der ehemaligen Tennisanlage waren Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft? Wo sollen diese ersetzt werden und wer trägt dafür die Kosten?
Zum Erhalt der Zauneidechsen:
11.Wie will die Stadt Fürth sicherstellen, dass die vorhandene Population nicht durch Bauarbeiten zu Schaden kommt?
12. Inwieweit werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gem. § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes dazu geplant? Wann sollen diese fertig gestellt werden?
13.Wie will die Stadt Fürth sicherstellen, dass solche vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen der vorhandenen Population tatsächlich zugutekommen und diese dadurch erhalten werden kann?
14.Welche Maßnahmen zur Erfolgskontrolle sind dazu vorgesehen?
Antrag StR – Fussballplätze der SpVgg Greuther Fürth an der Kronacher Straße
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