24. Februar 2016 – Bei dem Eckgrundstück Austraße – Flössaustraße in der Südstadt handelt sich um ein freies Grundstück, auf dem relativ mittig eine alte Villa steht, diese steht unter Denkmalschutz, der Rest des Grundstücks ist mit alten Bäumen bewachsen.
Der Bebauungsplan stammt aus der Zeit von vor 1970 – zum damaligen Zeitpunkt stand die Villa noch nicht unter Denkmalschutz. U.W. muss daher wohl erst ein sog. Normenkontrollverfahren durchlaufen werden, ob der Bebauungsplan überhaupt noch eine Gültigkeit hat, da sich die Rechtslage in über 50 Jahren doch deutlich geändert hat.
Zzur Sitzung des Bau- und Werkausschuss am 2. März 2016 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung legt den aktuellen Sachstand bzgl. der geplanten Bebauung des Eckgrundstückes Austraße-Flößaustraße vor.
Die Verwaltung berichtet über die weiteren geplanten Verfahrensschritte und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. der Gültigkeit des Bebauungsplanes und der Denkmalschutzeigenschaften der auf dem Grundstück stehenden Villa.
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