9. Mai 2017 – Eine sachgerechte Entscheidung über die Bebauungsplanänderung Austraße B-Plan Nr. 260 1.Ä. kann nur auf Basis verschiedener Stellungnahmen erfolgen. Zu TOP 5 der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 10.05.2017 stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g :
Zu den Beratungen im Bau- und Werkausschuss am 10.05.2017 werden zu TOP 5 „Bebauungsplanänderung Austraße B-Plan Nr. 260 1.Ä.“ die nachfolgenden Unterlagen bereitgestellt:
• die Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege zum Bauvorhaben,
• die Stellungnahme des Rechtsamts zur „Nullvariante“ (ohne weitere Bebauung),
• die Stellungnahme des Baukunstbeirats der Stadt Fürth.
Darüber hinaus berichtet die Verwaltung über den Stand der Umsetzung des BWA-Beschlusses vom 15.03.2017: „Der Bebauungsplan Nr. 260 vom 07.08.1964 wird geändert. Die Fläche wird als Grünfläche mit erhaltenswertem Baumbestand festgesetzt. Die bebaubare Fläche soll deutlich reduziert werden.“
Dieser Antrag als pdf-Datei: Ergänzungsantrag BWA – TOP Bebauungsplan Austraße – Stellungnahmen
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