26. Mai 2017 – Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Farrnbach und der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Farrnbach durch Verordnung ist die Beseitigung der Einbauten, wie Mauern und Garagen, im Bereich der Engstelle von erheblicher Bedeutung. In verschiedenen Sitzungen des Bau- und Werkausschusses wurde über die baurechtliche Bewertung der Einbauten berichtet, für die weitere Vorgehensweise und die o.g. Überschwemmungsgebietsverordnung ist jedoch eine aktuelle baurechtliche Beurteilung erforderlich.
Daher stellen wir zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 21. Juni 2017 folgenden
Antrag:
Die Verwaltung legt dar, wie die Einbauten in die Farrnbach westlich der Regelsbacher Brücke im Bereich der Engstelle aktuell baurechtlich bewertet werden. Es wird dargelegt, welche Genehmigungen erteilt wurden, woraus sich die jahrelange Duldung ergeben hat und bei welchen Bauten es sich um legale bzw. illegale Einbauten (“Schwarzbauten”) handelt und wie es jeweils zu diesem baurechtlichen Status gekommen ist.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag BWA – Baurechtliche Beurteilung der Einbauten in den Farrnbach westlich der Regelsbacher Brücke
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