In der Stadtratssitzung vom 24. März 2022 stand die Abstimmung über die Projektgenehmigung des Neubaus des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums auf der Tagesordnung. Mit einem Ergänzungsantrag versuchten die GRÜNEN-Stadtrat*innen vor der Sitzung noch, an ausstehende wichtige Dokumente zum Baurecht zu kommen, um eine gründlich abgewogene Entscheidung treffen zu können. Doch das Baureferat stellte die Unterlagen auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zur Verfügung. Bei der Abstimmung haben die Stadträte und Stadträtinnen der GRÜNEN-Fraktion schließlich unterschiedlich abgestimmt.
Alle Fürther GRÜNEN-Stadträtinnen und -Stadträte unterstützen nach wie vor ausdrücklich das Projekt „Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium“ und befürworten einen zeitnahen Bau des dringend benötigten Gymnasiums.
Diejenigen, die gegen die Projektgenehmigung gestimmt haben, haben ausdrücklich gegen die Projektgenehmigung unter den vorliegenden Voraussetzungen der fehlenden Informationen gestimmt, jedoch nicht gegen das Projekt an sich. Denn es fehlten wichtige Unterlagen: Die Einwendungen der sogenannten Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplan-Verfahren waren dem Stadtrat im Vorfeld nicht zugänglich gemacht worden.
Auf dem künftigen Schulgelände gibt es für das beabsichtigte Neubau-Projekt aktuell kein Baurecht, da eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans noch nicht abgeschlossen wurde. Bislang gibt es also auch keine Rechtssicherheit bezüglich der finanziellen und organisatorischen Konsequenzen der Projektgenehmigung.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln beinhaltet, dass man potenzielle Risiken gut abwägt. Dazu gehört auch die Kenntnis von Einwendungen gegen den Bebauungsplan, denn diese können unter Umständen Aufschluss darüber geben, welchen Risiken die erfolgreiche Umsetzung des Projekts noch ausgesetzt ist, ja ob das laufende Bebauungsplanverfahren in letzter Konsequenz sogar zu scheitern droht und die bis dahin eingesetzten Mittel umsonst ausgegeben wurden.
Nach Auskunft der Verwaltung sind in der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im B-Plan-Verfahren Einwände eingegangen, die zusätzliche Untersuchungen und externe Gutachten unter Einbeziehung des Rechtamts und eventuell weiterer Fachbehörden erforderlich machen. Die Einwendungen lagen der Verwaltung zum Abstimmungszeitpunkt bereits seit weit über einem halben Jahr vor. Dennoch wurden sie trotz mehrfacher Nachfragen beim Baureferat unter Verschluss gehalten.
Ohne Kenntnis dieser Einwendungen ist eine sachgerechte Risikoabschätzung nicht möglich und eine seriöse, verantwortungsvolle Entscheidung über Projektfortführung oder Projektstopp nur schwer zu treffen. Diese Meinung vertrat die GRÜNEN-Stadtratsfraktion sowohl im Vorfeld, als auch in der Sitzung. Für einen Teil der GRÜNEN-Fraktion bedeutete das in letzter Konsequenz, dass sie die vorgelegte Beschlussvorlage trotz des klaren Bekenntnisses zu diesem Schulneubau an dem dafür vorgesehenen Standort nicht zustimmungsfähig fanden, solange diese wichtigen Informationen zurückgehalten werden.
Dass der GRÜNEN-Fraktion grundsätzlich am Gelingen des Projekts gelegen ist, lässt sich unschwer daran erkennen, dass sie sich erfolgreich für einen Architektenwettbewerb eingesetzt hat, mit ihrem Engagement sowohl wenig Versiegelung als auch den Erhalt einiger Bäume erreicht hat und erfolgreich verhindert hat, dass im Landschaftsschutzgebiet gebaut wird.
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