27. Juni 2017 – Der Bahnhof ist für viele Menschen das erste, das sie von einer Stadt wahrnehmen: Aushängeschild und bedeutsamer Mittelpunkt, Wahrzeichen und Landmarke mit Identifikationsfunktion.
Nun plant die Deutsche Bahn AG, das über 150 Jahre alte Gebäude des Fürther Hauptbahnhofs zu verkaufen. Für eine Großstadt wie Fürth ist es unerlässlich, den Verkauf eines derart zentralen und wichtigen Gebäudes aufmerksam zu begleiten.
Die Stadt Fürth hat ein Vorkaufsrecht und kann an die Stelle des Höchstbietenden treten. Daher sollten zumindest die Bedingungen des Verkaufs ganz genau geprüft werden und entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, damit die Stadt Fürth den denkmalgeschützten Bahnhof gegebenenfalls erwerben kann, um auch künftig eine sinnvolle öffentliche Nutzung sicherzustellen.
Zur Sitzung des Stadtrats am 28. Juni 2017 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
1. Sobald konkrete Bedingungen für den Kauf des Fürther Hauptbahnhofs gemäß dem Vorkaufsrecht für die Stadt Fürth feststehen, legt die Verwaltung diese Informationen (einschließlich Kaufpreis, Vertragsbedingungen, Nutzungskonzept des Höchstbietenden sowie aller weiteren für die Entscheidung relevanten Informationen) dem Stadtrat zur Entscheidung über die Ausübung der Vorkaufsoption vor.2. Die Verwaltung trifft die notwendigen Vorbereitungen, damit der Kauf des Hauptbahnhofs ungehindert erfolgen könnte, falls sich der Stadtrat dazu entschließt.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag StR – Überwachung des Verkaufs des Fürther Hauptbahnhofs
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