Hauptbahnhof

Antrag: Mögliche Nutzungsszenarien für den Fürther Hauptbahnhof durch Sozialeinrichtungen

5. Juli 2017 – Die Deutsche Bahn AG plant den Verkauf des Fürther Hauptbahnhofs. Die Stadt Fürth hat ein Vorkaufsrecht und kann an die Stelle des Höchstbietenden treten, sofern eine öffentliche Nutzung des Gebäudes sichergestellt ist.

Der Erwerb des Hauptbahnhofs bietet Optionen für ein Nutzungskonzept, das vielfältige öffentliche Bereiche unter einem Dach vereinen kann: Kunstraum/Atelier für Fürther Künstler und Räume für kulturelle Nutzung, soziale Einrichtungen wie ein Nachbarschafts‐ oder Stadtteilhaus mit Beratungsangeboten, Gruppentreffs und Begegnungsräumen sowie Jugendeinrichtungen wie einen offenen Jugendtreff oder einen Club. Geeignete Gebäude für diese Formen der Nutzung sind rar. Die Flächen im Hauptbahnhof bieten genug Platz, um an zentraler und gut erreichbarer Stelle kostengünstig ein 3‐Komponenten‐Konzept umzusetzen und niedrigschwellige Angebote aus den Bereichen Kultur, Soziales und Jugend zu schaffen.

Für die einzelnen Bereiche müssten zwar bedarfs‐ und nutzungsgerechte Renovierungen erfolgen (z.B. Heizung, Toiletten, Fluchtwege, Feuerschutz), die zu erwartenden Kosten liegen jedoch deutlich unter den Kosten einer aufwändigen Generalsanierung des kompletten Gebäudes (vgl. AEG‐Gelände in Nürnberg). Da der Hauptbahnhof im Sanierungsgebiet liegt, könnten für diese Teilrenovierungen sogar Städtebaufördermittel beantragt werden. Eine Komplettsanierung des Gebäudes könnte dennoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, falls dies in einigen Jahren gewünscht wird und die Stadt Fürth personell und finanziell entsprechend aufgestellt ist.

Bislang gibt es in der Fürther Innenstadt noch kein Stadtteil‐ oder Nachbarschaftshaus. In den Bahnhofsräumlichkeiten könnte ein solches Projekt umgesetzt werden. Von Sprachkursen über Elterntreffs bis hin zu sozialer Beratung und Unterstützung in Krisensituationen können hier vielfältige Ideen verwirklicht werden. Angebote und Veranstaltungen für die Stadtbevölkerung aus den Bereichen Gesundheit und Entspannung, Weiterbildung, kreatives Gestalten etc. fördern das gegenseitige Kennenlernen und eine gute Nachbarschaft. Die Räumlichkeiten könnten auch bestehenden Gruppen zur Nutzung angeboten werden. Die Stadt Fürth hat hier die Möglichkeit, einen Ort der Begegnung zu schaffen, an dem interkulturelle und integrative Begegnung generationsübergreifend stattfinden kann.

Da die nächste Sitzung des Beirats für Sozialhilfe, Sozial‐ und Seniorenangelegenheiten erst am 15. November 2017 stattfindet, über die Ausübung des Vorkaufsrechts jedoch voraussichtlich schon vor diesem Termin entschieden werden muss, stellen wir zur Sitzung des Beirats am 7. Juli 2017 daher folgenden

A n t r a g :
Der Hauptbahnhof Fürth steht aktuell zum Verkauf. Die Stadt Fürth könnte diesen im Rahmen des Vorkaufsrechts für eine öffentliche Nutzung erwerben. Hierfür benötigt der Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage. Der Ausschuss für Sozialhilfe, Sozial‐ und Seniorenangelegenheiten empfiehlt, die Möglichkeiten einer Teilnutzung des Fürther Hauptbahnhofs durch soziale Einrichtungen und Angebote sowie als Nachbarschaftshaus zu prüfen und beauftragt daher die Verwaltung, entsprechende Nutzungsszenarien auszuarbeiten und diese als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag BSSS – Mögliche Nutzungsszenarien Hauptbahnhof für Sozialeinrichtungen

Link zur Sitzung des  Beirats für Sozialhilfe, Sozial‐ und Seniorenangelegenheiten: Tagesordnung Sozialausschuss 7.7.2017

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