Elektromobilität

Antrag: Beantragung von Bundesmitteln aus dem Mobilitätsfonds für Fürth

4. Oktober 2017 – Anfang August richtete die Bundesregierung beim sogenannten „Diesel-Gipfel“ den Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ ein. Bund und Autobauer einigten sich darauf, je 250 Millionen Euro in den Fördertopf einzuzahlen. Anfang September wurde dieser Mobilitätsfonds für Kommunen sogar auf eine Milliarde aufgestockt. Das Geld soll für den Umbau der Verkehrsinfrastruktur in schadstoffbelasteten Städten zur Verfügung gestellt werden.

Laut EU-Kommission ist in 28 Regionen in Deutschland die Belastung mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden anhaltend höher als erlaubt. Auch der Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen steht auf dieser Liste. In Städten gelten Diesel-Autos als Hauptquelle für Stickoxide. Mit dem Mobilitätsfonds sollen pauschale Fahrverbote aufgrund von Stickstoffdioxidbelastungen in den Städten für einzelne Antriebsarten oder Fahrzeugtypen verhindert werden. Die betroffenen Städte sollen Fördermittel erhalten, mit denen sie beispielsweise den ÖPNV attraktiver machen oder Radwege und die Infrastruktur für Elektromobilität ausbauen können. Auch bei den öffentlichen Fuhrparks wird ein großes Potenzial zur Verbesserung der Luftqualität gesehen.

Damit auch die Stadt Fürth von diesem Mobilitätsfonds für möglichst abgasarmen Verkehr profitieren kann, sollte baldmöglichst eine Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle von Bundesministerien, Ländern und Kommunen erfolgen, die über förderfähige Projekte in den Städten berät. Um Fördermittel für den Austausch älterer Fahrzeuge zu erhalten, ist es im Vorfeld notwendig, eine Übersicht des städtischen Fuhrparks, z.B. im Bauhof oder Grünflächenamt, zu erstellen und die ältesten und umweltschädlichsten Fahrzeuge zu identifizieren.

Daher stellen wir zur Sitzung des Umweltausschusses am 12. Oktober 2017 folgenden

A n t r a g :
1. Als Teil des Großraums Nürnberg/Fürth/Erlangen bemüht sich die Stadt Fürth zeitnah, Bundesmittel aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ zu erhalten.
2. In diesem Zusammenhang wird eine Übersicht des städtischen Fuhrparks erstellt, aus der Antriebstechnik, Alter, Schadstoffklasse der Fahrzeuge und gegebenenfalls Hinweise auf die Nichteinhaltung der Schadstoffklasse durch falsche Angaben der Hersteller hervorgehen.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag UA – Mobilitätsfonds

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