Lufthygiene

Antrag: Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Fürth

4. Oktober 2017 – Ein Luftreinhalteplan soll die Einhaltung von Grenzwerten für Luftschadstoffe für ein bestimmtes Gebiet ermöglichen. Der ursprüngliche Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen wurde aufgrund erhöhter Feinstaubwerte erstellt und 2004 in Kraft gesetzt.

Inzwischen werden die Grenzwertüberschreitungen durch Stickstoffdioxide verursacht. Für das Stadtgebiet Nürnberg wurde  der Luftreinhalteplan bereits in den Jahren 2010 und 2017 fortgeschrieben, um die andauernden Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid zu beheben. Für das Stadtgebiet Fürth steht das aktuell noch aus.

In einem Ballungsraum wie Erlangen-Fürth-Nürnberg ist es sinnvoll, dass alle Städte gemeinsam an der Verbesserung der Luftqualität arbeiten. In einem Protokoll der Erlanger Steuerungsgruppe für Luftreinhaltung aus dem November 2015 wird darauf hingewiesen, dass „eine Beteiligung insbesondere der Stadt Fürth an einer künftigen Umweltzone wünschenswert“ sei und vorgeschlagen, „zu prüfen, inwieweit eine freiwillige Beteiligung an einer Umweltzone mit Zielrichtung Stickstoffdioxid-Reduzierung möglich ist“.

Aus den Nürnberger Berichten und den Fortschreibungen des Nürnberger Luftreinhalteplans lässt sich erkennen, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte sowohl an der Messstelle Von-der-Tann-Straße als auch in anderen Bereichen des Nürnberger Stadtgebiets deutlich überschritten werden. Auch im Messbericht zu diskontinuierlichen Messungen in Fürth im Jahr 2012/2013 steht, dass an der Erlanger Straße, der Schwabacher Straße und der Hochstraße Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Grenzwerts zu erwarten sind.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans auch für das Stadtgebiet Fürth ist unerlässlich, um die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Fürther*innen zu schützen.

Daher stellen wir zur Sitzung des Umweltausschusses am 12. Oktober 2017 folgenden

A n t r a g :
Wie die Stadt Nürnberg schreibt auch die Stadt Fürth in Absprache mit den zuständigen Stellen den Luftreinhalteplan fort.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag UA – Fortschreibung des Luftreinhalteplans

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