Hauptbahnhof

Antrag: Sachstandsbericht zum Verkauf des Hauptbahnhofs

21. Juni 2018 – Bei einem Verkauf des Fürther Hauptbahnhofs hat die Stadt Fürth ein Vorkaufsrecht. Sofern eine öffentliche Nutzung des Gebäudes sichergestellt ist, kann sie nach Abschluss der Verkaufsverhandlungen an die Stelle des Höchstbietenden treten. Seit die Bieterfristen abgelaufen sind, ist einige Zeit vergangen. Ein Bericht über den aktuellen Stand der Dinge in dieser bedeutenden Sache scheint daher angezeigt.

Im Juni 2017 beantragte die GRÜNEN‐Stadtratsfraktion jeweils im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten, im Beirat für Sozialhilfe, Sozial‐ und Seniorenangelegenheiten und im Kulturausschuss, die Möglichkeiten einer Teilnutzung des Fürther Hauptbahnhofs durch Jugendeinrichtungen und ‐angebote, durch soziale Einrichtungen und Angebote sowie als Nachbarschaftshaus bzw. durch Einrichtungen und Angebote aus dem Bereich Kunst und Kultur zu prüfen. Daraufhin wurde die Verwaltung jeweils per einstimmigem Beschluss beauftragt, entsprechende Nutzungsszenarien auszuarbeiten und darüber im Stadtrat zu berichten. (vgl. AJJ:
http://stadtrat.fuerth.de/to0050.php?__ktonr=3019359)

Daher stellen wir zur Sitzung des Stadtrats am 28. Juni 2018 folgenden

A n t r a g :
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand bezüglich des Verkaufs des Fürther Hauptbahnhofs und die damit zusammenhängende Option des städtischen Vorkaufsrechts. Wie im Juli 2017 im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten, im Beirat für Sozialhilfe, Sozial‐ und Seniorenangelegenheiten und im Kulturausschuss beschlossen, legen die jeweiligen Referate dar, welche Optionen sich für die Stadt ergeben in Bezug auf eine zukünftige (Teil‐)Nutzung des Hauptbahnhofs in den Bereichen Jugend, Soziales und Kultur.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag StR – Sachstandsbericht über den Verkauf des Hauptbahnhofs und Nutzungsoptionen

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