Fußgänger*innen

Mehr Sicherheit für Fußgänger

Bei Veranstaltungen auf der Fürther Freiheit kommt es vor allem während der Auf- und Abbauphasen regelmäßig zu Behinderungen auf dem angrenzenden Gehweg der Friedrichstraße. Wenn man eine Spur der Friedrichstraße für Fußgänger*innen freigibt und entsprechend abtrennt, entschärft man die Gefahrenlage. Die Fürther GRÜNEN-Stadtratsfraktion hat daher in einem Antrag zum Kirchweihausschuss am 17. Dezember 2018 vorgeschlagen, die Friedrichstraße während dieser Zeiträume einspurig umzuwidmen: „Für Fußgänger*innen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Selbst wenn sich Einzelpersonen manchmal noch durch die parkenden Autos und Lieferwagen schlängeln können, ist das gefährlich. Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen oder Kindern mit Laufrädern werden zum Ausweichen auf die Straße gezwungen“, erläutert GRÜNEN-Stadtrat Harald Riedel, der auch die Pflegschaft für die städtischen Fuß- und Radwege hat. Je nach räumlicher Ausdehnung der jeweiligen Veranstaltung bestehen die Einschränkungen für Fußgänger*innen nicht nur während der Auf- und Abbauzeit, sondern teilweise während der gesamten Veranstaltung. In diesen Fällen soll die Umwidmung auch während des gesamten Zeitraums gelten.

Auf der anderen Seite der Fürther Freiheit gibt es während des Auf‐ und Abbaus für Veranstaltungen ebenfalls Behinderungen auf der Busspur. Da die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anreise auch maßgeblich von deren Pünktlichkeit abhängt, setzen sich die GRÜNEN-Stadträt*innen ebenfalls dafür ein, dass die Bustrasse auf der Gustav-Schickedanz-Straße uneingeschränkt frei gehalten wird, um so Verspätungen der Busse zu vermeiden. Es ist zudem darauf zu achten, dass die sichere Nutzung des Gehwegs durch Fußgänger*innen und der Haltestellen-Zugang ermöglicht werden.

Harald Riedel rechnet mit breitem Verständnis für die Maßnahmen, auch bei den Autofahrer*innen: „Eine Großveranstaltung mitten in der Stadt ist immer eine Sondersituation, die von allen Beteiligten mehr Rücksichtnahme erfordert. Es gilt vor allem, die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen – und das sind nunmal die Fußgänger*innen.“

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