17. Februar 2019 – Der Bereich neben der Wolfsgrubermühle ist zunehmend frei befahrbar. Dies zieht zusätzlichen Parksuchverkehr an. Die Fahrzeuge fahren und parken in Bereichen, die hierfür nicht freigegeben und baulich völlig ungeeignet sind. Da es aktuell weder konkrete Regelungen noch eine deutliche Beschilderung oder wirkungsvolle Absperrungen gibt, kann es im Fall von Personenschäden oder Schäden an Fahrzeugen zu Haftungsansprüchen gegenüber der Stadt Fürth kommen. Es ist daher erforderlich, durch Maßnahmen wie große Steine o.ä. das Einfahren in das Gelände zuverlässig zu unterbinden.
Die Eiche ist aufgrund ihres Alters und ihrer Größe besonders schützenswert. Der Wurzelbereich und damit die Vitalität des alten Baums werden durch das Befahren und Parken geschädigt.
Daher stellen wir zur Sitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschusses am 25. Februar 2019 folgenden
A n t r a g:
1. Um etwaige Haftungsansprüche auszuschließen, unterbindet die Stadt Fürth das Befahren und Parken für Kraftfahrzeuge jeder Art auf der unbebauten städtischen Fläche zwischen Wolfsgrubermühle, Sozialrathaus und Henry-Dunant-Straße.
2. Zusätzlich wird der Wurzelbereich der alten Eiche zum Schutz des Baums abgesperrt.
Dieser Antrag als pdf-Datei:




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