1.Oktober 2019 – In vielen Städten ist die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Online-Portale wie Airbnb ein großes Problem. Wohnungen werden dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen, weil sie beispielsweise das ganze Jahr über als kurzzeitig genutzte Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden. In vielen Fällen ist das deutlich lukrativer für die Eigentümer*innen als die Dauervermietung an feste Mieter*innen. Leidtragende sind die Menschen, die erfolgslos auf Wohnungssuche sind.
Auch in Nürnberg wurden in den letzten Jahren immer mehr Wohnungen z.B. über Online-Portale wie Airbnb an Tourist*innen vermietet. Da die Problematik in den letzten Jahren immer gravierender wurde und der Wohnungsmangel gleichzeitig immer eklatanter, sah sich die Stadt sich zum Handeln gezwungen. Im Mai 2019 beschloss Nürnberg als dritte Stadt nach München und Puchheim ein Verbot für die Zweckentfremdung von Wohnungen. Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung ist damit ausgeschlossen.
Im Gegensatz zu Nürnberg war diese Erscheinung bisher in Fürth eher ein Randphänomen. Eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung gab es daher bisher nicht. Nachdem sich die Situation in Nürnberg geändert hat, muss nun überprüft werden, ob sich das Phänomen der dauerhaften gewerblichen Kurzzeit-Vermietung nach Fürth verlagert. Denn für Tourist*innen und Messegäste stehen in Fürth genügend Hotels und Pensionen zur Verfügung bzw. werden neu gebaut.
Zur Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 9. Oktober 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung berichtet über die Auswirkungen der Änderung der Nürnberger Zweckentfremdungssatzung auf den Fürther Wohnungsmarkt. Dabei wird auch erläutert, mit welchen objektiven Methoden die Entwicklung der gewerblichen kurzfristigen Vermietung von Privatwohnungen beobachtet und beurteilt wird (z.B. stichprobenartige Angebotsbeoachtung).
Dieser Antrag als pdf-Datei:





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