5. November 2019 – Flächen wie das Areal des jetzigen Schulstandorts „Heinrich-Schliemann-Gymnasium“ sind prägend für eine Stadt. Eine Veräußerung des Areals muss daher unbedingt vermieden werden.
Zu TOP 2 der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 6. November 2019 (HSG – Entscheidung für einen Neubau anhand des Wettbewerbsergebnisses) stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g :
Die Weiterführung des Projekts „Neubau Heinrich‐Schliemann‐Gymnasium auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses“ wird an folgende Bedingung geknüpft: Es erfolgt kein Verkauf des aktuellen Schulareals (inklusive aller Gebäude wie z.B. Altbau, 70‐er‐Jahre‐Neubau, etc.). Der komplette Schulstandort des jetzigen Schliemann‐Gymnasiums bleibt in kommunalem Besitz.
Dieser Antrag als pdf-Datei:




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