5. November 2019 – Gerade bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne ist die Stadt in der Pflicht, aktuelle Entwicklungen einzubeziehen. Hierzu gehören beispielsweise die Nutzung von Sonnenenergie, sei es als Photovoltaik oder Solarthermie, oder Dachbegrünungen als Klimaanpassungsmaßnahmen im Zuge der Anerkennung des globalen Klimanotstands (siehe Stadtratsbeschluss vom Juli 2019).
In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 3. April 2019 wurde dem Sozialen Wohnungsbau in Fürth endlich ein Standardprozedere zugestanden: Es wurde festgelegt, dass der Fürther Stadtrat beim Aufstellungsbeschluss gefragt wird, ob in einem Bebauungsplan ein Anteil für geförderten Wohnungsbau eingeplant werden soll und wenn ja, wie groß dieser Anteil sein soll.
Beide Punkte müssen beim anstehenden Aufstellungsbeschluss berücksichtigt werden.
Zu TOP 8 der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 6. November 2019 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 355a Flößau-/Karolinenstraße) stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g :
Beim Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 355a Flößau‐/Karolinenstraße werden folgende Bedingungen verbindlich festgesetzt:
1.) Integration von Solarnutzung (PV und/ oder Solarthermie) und/ oder extensive Dachbegrünung
2.) Der Beschluss des Bau‐ und Werkausschusses vom 3. April 2019 unter TOP 3.1. zum Sozialen Wohnungsbau wird umgesetzt. Die Frage nach dem Umfang von gefördertem Wohnraum im Bebauungsplan wird integraler Bestandteil des Verfahrens.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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