6. November 2019 – Seit 2008 gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es konkretisiert die bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung – mit dem Ziel, ihre Inklusion in der Gesellschaft zu fördern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Ziel des Barriereabbaus. Hinsichtlich körperlicher Barrieren wird in Fürth bereits ein entsprechender Weg verfolgt, etwa durch den Umbau von Bushaltestellen. Auf sprachlicher Ebene mangelt es jedoch bisher an konkreten Maßnahmen.
Eine Möglichkeit zum Abbau kommunikativer Barrieren ist die Verwendung von „Leichter Sprache“. Sie zeichnet sich etwa durch kurze Sätze und große Schrift aus. Das entsprechende Regelwerk wird vom Verein „Netzwerk Leichte Sprache“ erstellt und vom Bundesarbeitsministerium herausgegeben. Es umfasst neben Sprachregeln auch Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch. Ein ähnliches Konzept ist die weniger strikt geregelte und näher an der Standardsprache liegende „Einfache Sprache“.
Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe (Lese‐)Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Davon profitieren somit nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern etwa auch Menschen mit Seheinschränkungen und Migrant*innen, die die deutsche Sprache nur eingeschränkt beherrschen. Viele Menschen haben durch Informationsmaterial in Leichter Sprache die Möglichkeit, sich selbstständig zu informieren und Dinge ohne „Übersetzung“ zu verstehen.
Es gibt bereits viele Institutionen, die wichtige Informationen in Leichte Sprache übersetzen lassen. Eine umfassende, sofortige Einführung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung erfordert jedoch einen hohen Aufwand. Daher soll schrittweise vorgegangen werden.
Weitere Informationen und Beispiel:
http://www.klarunddeutlich.de/cms/website.php?id=/de/index/beispiel.htm
Zur Sitzung des Beirats für Sozialhilfe, Sozial‐ und Seniorenangelegenheiten am 13. November 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g:
Die Stadt Fürth hat sich mit dem 2018 beschlossenen „Aktionsplan Inklusion“ zum Ziel gesetzt, ein wachsendes Informationsangebot in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitzustellen.
1. Die Verwaltung berichtet dem Beirat in der nächsten Sitzung,
– für welche Schriftstücke ein Bedarf an Leichter Sprache besteht
– ob sich die Regeln der Einfachen Sprache oder der Leichten Sprache für Zwecke der Stadt Fürth besser eignen
– wie andere Städte, sowie Landes‐ und Bundesbehörden vorgehen2. Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie das entsprechende Informationsangebot schrittweise ausgebaut werden kann. Es wird berichtet, welche Kosten damit verbunden sind, sodass die entsprechenden Gelder ab 2021 im städtischen Haushalt verankert werden können.
Dieser Antrag als pdf-Datei:




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