27. Januar 2020 – Die möglichst weitgehende Nutzung von Solarenergie muss heutzutage eigentlich selbstverständlich sein – besonders in einer Stadt, die sich selbst den Beinamen „Solarstadt“ gegeben hat. Sauber und klimaschonend wird die Sonneneinstrahlung zur Erzeugung von Strom in Photovoltaikanlagen oder zur Bereitstellung von Warmwasser in Solarthermie-Anlagen genutzt. In einer dicht besiedelten Stadt bieten besonders Dachflächen eine große Chance, klimafreundlich Energie zu gewinnen.
Aber auch begrünte Dächer verwenden die Energie der Sonne. Sie tragen ebenfalls zur Reduktion von CO2 bei, speichern Niederschläge und helfen gleichzeitig, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Denn bepflanzte Flächen erhitzen sich im Sommer nicht so stark wie Asphalt oder Ziegel und machen das Mikroklima in der heißen Stadt deutlich erträglicher.
Die Stadt Fürth soll daher die verpflichtende Nutzung mindestens einer dieser drei Möglichkeiten bei Neubauten vorschreiben.
Dass es verwaltungsrechtliche Möglichkeiten gibt, eine solche „Solarpflicht“ durchzusetzen, zeigt beispielsweise die Stadt Pfaffenhofen/Ilm, die bereits bei zwei Baugebieten, die neu ausgewiesen bzw. grundlegend überplant wurden, entsprechende Vorgaben gemacht hat.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 5. Februar 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Stadt Fürth legt künftig für Neubauten die verbindliche Nutzung von Sonnenenergie in Form von Photovoltaik, Solarthermie und/oder Dachbegrünung fest.
Dies soll umgesetzt werden bei:
– neuen Bebauungsplänen
– der Überarbeitung von Bebauungsplänen
– städtebaulichen Verträgen und Erbpachtverträgen
– eigenen (kommunalen) Bauprojekten und Bauprojekten von Tochtergesellschaften oder Beteiligungen
– Baugenehmigungen in Gebieten außerhalb von Bebauungsplänen
Zu den Einzelheiten der Regelung (u. a. Mindestanteil der Solarnutzung an der gesamten Dachfläche, Beratung der Bauherr*innen, rechtssichere Umsetzung) erarbeitet die Verwaltung einen praktikablen Vorschlag und legt ihn dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.
Ergebnis:
Die Solarpflicht soll auf diesen GRÜNEN-Antrag hin in Fürth umgesetzt werden. Und zwar sehr weitreichend: bei neuen Bebauungsplänen, bei der Überarbeitung voin Bebauungsplänen, bei städtebaulichen Verträgen und Erbpachtverträgen und bei eigenenen kommunalen Bauprojekten bzw. Bauprojekten von Tochtergesellschaften oder Beteiligungen.
Dieser Antrag als pdf-Datei:




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