Denkmalschutz

Antrag: Mehr Aufenthaltsqualität in der Gustavstraße durch Verkehrsberuhigung

29. Januar 2020 – Die Gustavstraße ist mit der historischen Bausubstanz aus dem 17., 18. und 19. Jahrhundert ein städtebauliches Juwel in Fürth. Fast alle Häuser stehen unter Denkmalschutz. Eine ausgeprägte Kneipenszene lädt zum Verweilen ein.

Allerdings leidet die Aufenthaltsqualität darunter, dass die Gustavstraße nach wie vor eine Durchgangsstraße ist. Zugeparkte Gehwege und Einfahrten, laute Fahrgeräusche durch das Kopfsteinpflaster, wild abgestellte Fahrräder, gefährliche Situationen durch Lieferwagen in zweiter Reihe … hier gibt es deutliches Verbesserungspotenzial.

Wie eine gelungene Verkehrsberuhigung aussehen kann und welche Vorteile das hat, kann man am Beispiel Grüner Markt erleben. Im Gegensatz zum Grünen Markt, der keine Verkehrserschließungsfunktion hat, kann man allerdings die Gustavstraße nicht komplett für den Verkehr sperren. Die Anwohner*innen müssen nach wie vor zu ihren Häusern kommen können, auch Gewerbetreibende müssen zum Be‐ und Entladen in die Straße fahren.

Doch den Durchgangsverkehr und den Parksuchverkehr kann man deutlich reduzieren – durch die Ausweisung von Anwohnerparkplätzen und Ladezonen. Der Wegfall der öffentlichen Parkplätze macht Platz für mehr Bäume und mehr Fahrradständer für Anwohner*innen, Kneipengäste und Kund*innen der Gewerbetreibenden. Durch die Beschränkung der Durchfahrt sinkt auch der Geräuschpegel, der wegen des Pflasterbelags hier höher ist als in anderen Straßen.

Ob man die Straße letztendlich als Fußgängerzone oder Verkehrsberuhigten Bereich/Spielstraße ausweist, ist eine Frage, die die Verwaltung klären muss. Die Aufenthaltsqualität wird sich durch die Verkehrsberuhigung jedenfalls signifikant erhöhen und dem historischen Ensemble viel Flair zurückgeben.

Zur Sitzung des Bau‐ und Werkausschusses am 5. Februar 2020 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :

Um die Aufenthaltsqualität in der Gustavstraße zu erhöhen, unterbindet die Stadt Fürth den Durchgangsverkehr. Die Verwaltung prüft dazu die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereichs oder die Einrichtung einer Fußgängerzone.

Feste Bestandteile des neuen Konzepts müssen sein:

– Durchfahrtsverbot für den normalen motorisierten Verkehr

– Reduzierung der öffentlichen Parkplätze, Ausweitung des Anwohnerparkens

– Ladezonen für Gewerbe und Kurierdienste

– Kurzzeitparkplätze für Anwohner*innen zum Be‐ und Entladen und für Kund*innen

– Deutlich mehr Fahrradständer – für Anwohner*innen und Kneipenbesucher*innen

– Mehr Bäume

Ergebnis:
Der Bauausschuss unterstützt die GRÜNEN-Idee, die Verwaltung wird entsprechende Details zur Umsetzung planen und die Plaungen wieder vorlegen.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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