29. Januar 2020 – Im Oktober 2018 wurde in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für den Hornschuchcampus die Frage nach dem Baumschutz aufgeworfen.
In den Beratungen ergab sich hier ein Widerspruch: Einerseits kündigte die Stadt Fürth an, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Art. 13a des Baugesetzbuches aufzustellen. Andererseits soll die Baumschutzverordnung nicht gelten, weil es sich nach Angaben der Stadt beim Baugelände um einen Außenbereich handle.
Zur Klärung der Frage, ob die Fläche unter die Baumschutzverordnung fällt oder nicht, wurde das Erstellen eines Rechtsgutachtens angekündigt. Bislang wurde weder dem Bauausschuss noch dem Stadtrat ein entsprechendes Gutachten vorgelegt.
Vom Ergebnis des Gutachtens hängt ab, ob die Ausgleichszahlungen zu leisten sind, die von städtischen Dienststellen mit fast 80.000 Euro beziffert wurden.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 5. Februar 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung erläutert den aktuellen Stand bezüglich des angekündigten Rechtsgutachtens zur Frage, ob für das Gelände des Hornschuchcampus die Baumschutzverordnung gilt.
Ergebnis:
Das Rechtsgutachten wurde inzwischen von der Regierung von Mittelfranken überprüft. Auch dort kam man zum Schluss, dass es sich tatsächlich um einen „Außenbereich im Innenbereich“ handelt. Die Baumschutzverordnung greift also tatsächlich nicht, die Bauherren des Hornschuchcampus kommen um Ausgleichszahlungen für Baumfällungen herum.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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