9. April 2020 – Die Corona-Krise fordert die Stadt Fürth auch in Bezug auf die Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. Die städtischen Dienststellen reagieren sehr unterschiedlich auf die veränderten Anforderungen, die sich durch die Infektionsgefahr mit Corvid-19 ergeben. Während in manchen Dienststellen Mobiles Arbeiten (Homeoffice) in großem Umfang praktiziert wird, wird diese Form beispielsweise im Bereich der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen bislang nicht unterstützt. Durch die unterschiedliche Handhabung in den verschiedenen Dienststellen entsteht Verunsicherung unter den Mitarbeitenden.
Dabei wären die Mitarbeiter*innen durch Mobiles Arbeiten (Homeoffice) bestmöglich vor der Ansteckung am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg geschützt – vor allem Mitarbeitende, die zu einer Risikogruppe gehören. In Erlangen und Nürnberg wird Mobiles Arbeiten auch im Bereich der Betreuungseinrichtungen erfolgreich genutzt. In Kombination mit einem rollierenden flexiblen Arbeitseinsatz vor Ort ist die Betreuung von Kindern in den Einrichtungen sichergestellt. Gleichzeitig können Mitarbeitende von zu Hause aus Elterngespräche vorbereiten, die umfangreichen Dokumentationen wie Sprachbögen anfertigen, Recherchen anstellen, an neuen Konzepten arbeiten, Fachlektüre lesen und andere Schreibtischaufgaben verrichten. Gerade auch durch die aktuelle Sondersituation entsteht viel zusätzlicher Organisationsaufwand, der gut auch von zu Hause aus angegangen werden kann. In den Einrichtungen steht zudem oftmals nur ein einzelner Computerarbeitsplatz zur Verfügung, so dass bei wenigen zu betreuenden Kindern nicht alle Potenziale der Mitarbeiter*innen genutzt werden können.
Auch Dienststellen der Stadt Fürth, die bislang noch keine Möglichkeit für Mobiles Arbeiten (Homeoffice) anbieten, sollten daher diese Option zur Erbringung der Arbeitsleistung umsetzen.
Zur Sitzung des Ferienausschusses am 29. April 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die städtischen Dienststellen verständigen sich darauf, während der Corona-Krise verschiedene Modelle zur Erbringung der Arbeitsleistung zuzulassen und in allen möglichen Bereichen vor allem Mobiles Arbeiten (Homeoffice) zu unterstützen, beispielsweise auch in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Ergebnis: Es wurden mehrere Modelle erarbeitet. In der Regel gilt die Präsenzpflicht in den Einrichtungen weiterhin, allerdings besteht die Möglichkeit für die Leitungen, (einzelne) Mitarbeiter*innen mit klar umrissenen und dokumentierten Arbeitsaufträgen von zuhause aus arbeiten lassen. Auch für Mitarbeitende, die einer der Risikogruppen angehören, soll diese Möglichkeit genutzt werden.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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