Baumschutz

Änderungsantrag: Erhalt des Waldheims Sonnenland als Gemeinbedarfsfläche

24. Juni 2020 – Das Grundstück des ehemaligen Waldheims Sonnenland ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Diese Festlegung formuliert berechtigterweise hohe Ansprüche an das Privileg der Nutzung dieses Areals in empfindlichster naturräumlicher Lage: Jede Bebauung in diesem aus Naturschutz-Gesichtspunkten sensiblen Bereich inmitten des Bannwalds kann nur gerechtfertigt werden, wenn sie dem Gemeinwohl dient – und nicht den Einzelinteressen von Bauträgern und Wohnungseigentümer*innen.

Ideen und Interessenten für eine Nutzung mit sozialer Komponente gibt es einige – sei es beispielsweise die Montessori-Schule, eine Umweltstation, ein Schullandheim etc..

Der Umweltausschuss soll sich daher dafür aussprechen, die Zweckbindung als Gemeinbedarfsfläche aufrecht zu erhalten und nach einer entsprechenden Nutzung zu suchen. Die künftige Nutzung des Gebäudes soll also an den Flächennutzungsplan angepasst werden – und nicht umgekehrt.

Bis zur Klärung der massiven juristischen Bedenken sollen die Planungen gestoppt werden. In Zeiten knapper Kassen sind unter diesen Umständen Kosten, die durch die weiteren Vorplanungen entstehen, den Steuerzahler*innen gegenüber nicht vertretbar. Die negative Außenwirkung dieses Projekts kann der Stadt und ihrer Tochtergesellschaft Schaden zuzufügen.

Zu TOP 2 der Sitzung des Umweltausschusses am 26. Juni 2020 (Bauvorhaben Heilstättenstr. 140 (ehem. Waldheim Sonnenland) – naturschutzrechtliche Beurteilung im Baugenehmigungsverfahren) stellen wir daher folgenden

Ä n d e r u n g s a n t r a g :
Der Bauantrag beinhaltet keinen von der gegenwärtigen Festlegung im Flächennutzungsplan gedeckten Nutzungszweck. Deshalb spricht sich der Umweltausschuss für eine künftige Nutzung der Gebäude aus, die der Allgemeinheit dient und damit dem Flächennutzungsplan entspricht. Die Verwaltung erteilt Auskunft, welche Anfragen bisher für eine soziale oder kulturelle Nutzung eingegangen sind und stellt dar, inwiefern das Anwesen als Standort für die Montessori-Schule, eine Umweltstation, ein Schullandheim oder eine andere Einrichtung mit sozialem Charakter in Frage kommt.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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