19. August 2020 – Die aktuelle Wasserqualität in den Fürther Flüssen sollte generell gemessen werden, alleine aufgrund des öffentlichen Interesses und unabhängig von der Legalität des Badens.
a) Steuerungsmöglichkeit des „wilden“ Badens
In den letzten Jahren sind vermehrt Badende an den Ufern der Pegnitz, Rednitz und Regnitz zu beobachten, teilweise auch entlang von für den Naturschutz sensiblen Uferbereichen.
Das Baden in der Pegnitz ist aufgrund der Wasserqualität aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht zu empfehlen.
Durch Ausweisung eines konkreten zum „Baden auf eigene Gefahr“ freigegebenen Abschnitts der Rednitz könnte das bisherige „wilde“ Baden an vielen einzelnen Stellen in Zukunft verringert werden – mit positiven Folgen für den Gesundheits- und Naturschutz.
Auch für die Anwohner*innen können sich Verbesserungen ergeben: Wenn die Menschen tagsüber legal baden können, müssen sie das nicht mehr im vermeintlichen Schutz der Dunkelheit tun und nächtliche Lärmbelästigungen bleiben aus.
b) Verbesserte Wasserqualität in der Rednitz
Nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sich in Bayern „die biologische und chemische Gewässerqualität der Flüsse in den vergangenen Jahrzehnten stetig verbessert“.
Messungen der Stadt Fürth haben ergeben, dass 2019 in der Rednitz der Grenzwert für Enterokokken und E.coli erstmals nicht überschritten wurde. Die E.coli waren sogar mit 485KBE/100 ml fast auf die Hälfte des zulässigen Grenzwerts von 900 KBE/100 ml gesunken. Für die Erteilung einer Badeerlaubnis müssen die Werte vier Jahre in Folge unter den Grenzwerten liegen.
Aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt („Rettet die Bienen“) von 2019 müssen Landwirte mittlerweile einen Gewässerrandstreifen von fünf Metern von der Bewirtschaftung freihalten, u. a. damit weniger Gülle und Pestizide in die Gewässer gelangen. Die Regelungen werden zwar wegen aktuell geltender Übergangsfristen noch nicht flächendeckend umgesetzt, aber in den nächsten Jahren ist mit einer weiteren Verbesserung der Wasserqualität zu rechnen.
c) Tradition des Badens in der Rednitz
Jahrhundertelang wurden verschiedene Abschnitte der Rednitz von Fürther*innen zum Baden genutzt (u. a. auch am Schießanger). Am bedeutendsten war bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts das Flussbad im Bereich der heutigen Uferpromenade. Davon zeugen Benennungen wie „Badsteg“ und „Badstraße“.
Die Wiederbelebung dieser Tradition ist für die kulturelle Identifikation der Fürther*innen mit ihrer Stadtgeschichte zu begrüßen, sollte aber geregelt und verantwortungsvoll erfolgen, beispielsweise auch mit einem konsequenten Verbot des Springens von Brücken.
d) Rechtliche Aspekte/Vergleich mit anderen Städten
Das Baden in Bachläufen und Flüssen wird generell im Bayerischen Wassergesetz geregelt. Darin gibt es den Artikel 18 „Gemeingebrauch“. Dieser besagt, dass alle Bürger „oberirdische Gewässer zum Baden […] benutzen“ dürfen. Ein davon abweichendes Badeverbot aussprechen dürfen laut Wassergesetz die Landkreise und kreisfreien Städte.
In Würzburg bestehen keine kommunalen Einschränkungen zum Baden im Main; es wurde sogar ein offizieller Badestrand eingerichtet. Da der Main eine Wasserstraße ist, darf der Schiffsverkehr nicht behindert werden. Ebenso bestehen keine kommunalen Einschränkungen in Schweinfurt, Aschaffenburg, Kitzingen, Ansbach und Hof. In Bamberg ist das Baden ausschließlich an der rechten Uferseite des linken Regnitzarms erlaubt. In Nürnberg (Pegnitz) wird derzeit eine Surferwelle im Stadtteil Schniegling errichtet. Zudem besteht eine Bademöglichkeit am Wöhrder See (Norikusbucht).
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 17. September 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
1. Die Stadt Fürth führt das 2016 begonnene Programm zur Messung der Wasserqualität in den Flüssen künftig kontinuierlich weiter.
2. Die Stadt Fürth verfolgt damit das Ziel, künftig das Baden in einem fest definierten Abschnitt der Rednitz wieder zulassen zu können und damit in geregelte Bahnen zu lenken.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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