30. September 2020 – Zur Verwirklichung von Eigentumswohnungen auf dem Gelände des ehemaligen „Waldheims Sonnenland“ gibt es bis heute weder gültige Beschlüsse noch Baugenehmigungen. Sie wird, u. a. durch Bedenken bezüglich des Naturschutzes und durch den Bescheid der Regierung von Mittelfranken zum Flächennutzungsplan, immer unwahrscheinlicher. In diesem Zusammenhang ist jede Werbung für das sogenannte Projekt „Stadtwald Juwel“ irreführend und erzeugt Irritationen in der Bevölkerung.
Neben der von der CSU beantragten Nutzung als Schullandheim ist auch eine Nutzung als Schule erwogen worden. Die Montessori-Schule, die derzeit provisorisch an der Kapellenstraße untergebracht ist, hat Interesse an der permanenten Niederlassung am Standort „Waldheim Sonnenland“ bekundet.
Mögliche Hürden bei der Umsetzung dieses Vorhabens können bei entsprechender Unterstützung und Beratung durch die Stadt Fürth überwunden werden.
Das Gelände ist laut Flächennutzungsplan an einen sozialen bzw. gemeinnützigen Zweck gebunden. Ob der FNP geändert werden müsste, hängt davon ab, ob ein entsprechender Zweck bei der jeweiligen Nutzung vorliegt.
Zu TOP 14 der Sitzung des Stadtrats am 1. Oktober 2020 („Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.06.2020 – Ertüchtigung des Waldheims Sonnenland als Jugendherberge/Schullandheim“) stellen wir folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g :
1. Die Stadt Fürth ruft die WBG Fürth gGmbH dazu auf, bis zur endgültigen Entscheidung, was mit dem Gelände geschehen soll, sämtliche Werbemaßnahmen für etwaige dortige Eigentumswohnungen unverzüglich einzustellen.
2. Die Stadt Fürth steht dem bekundeten Interesse der Montessori-Schule an dem Gelände grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die Verwaltung prüft vorbehaltlos, inwiefern das Gelände für eine Schulnutzung (Montessori-Schule) geeignet wäre und welche Anforderungen hierfür zu erfüllen sind (Verkehrskonzept, Raumaufteilung, Pausen- und Außenflächen). Die Verwaltung unterstützt die Montessori-Schule in ihrem Bestreben, diese Anforderungen zu erfüllen, und gibt dem Trägerverein ausreichend Zeit, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten.
3. Die Verwaltung gibt eine rechtliche Einschätzung ab, inwiefern eine Änderung des Flächennutzungsplans für ein Schullandheim/Jugendherberge bzw. für eine Schule notwendig wäre.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Link zur Stadtratssitzung am 1. Oktober 2020: Tagesordung und öffentliche Sitzungsunterlagen
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