24. Februar 2021 – Am Anwesen des kürzlich abgeräumten Gebäudes Erlanger Straße 1 hat sich ein kleiner Holzbau erhalten. Er wurde im Jahr 1907 nach Plänen des bekannten Fürther Baumeisters Leo Gran (d.J.) errichtet. Bei dem Holzbauwerk mit den markanten trapezförmigen Schaufenstern handelte es sich ursprünglich um einen Ausstellungs- und Lagerraum für Grabsteine; später war ein Blumengeschäft darin untergebracht.
Schon mit unserem Antrag zum Bauausschuss am 09.12.2020 haben wir im Kontext der projektierten Neubebauung am Anwesen Erlanger Straße 1 den Fortbestand des Bauwerks Friedenstraße 1 gefordert, da wir dessen Denkmaleigenschaft nicht nur in seiner qualitätsvollen Gestaltung und darin erkennen, dass es sich um eines der wenigen erhaltenen vergleichbaren Bauwerke im Stadtgebiet handelt. Vielmehr besteht ein städtebaulicher und stadtgesellschaftlicher Zusammenhang zu den denkmalgeschützten Anlagen am nahen Friedhof an der Erlanger Straße und den bis heute um diesen herum erhaltenen Steinmetz-Betrieben.
In der Sitzung des Baukunstbeirats vom 24.09.2020 sprach der Architekt des Bauträgers das Holzbauwerk an und sicherte die Erhaltung zu. Irritiert mussten wir nun vernehmen, dass ein Abbruchantrag vorliegt. Der Stadtrat ist entsprechend durch die Verwaltung und die Stadtheimatpflege zu informieren, der Abbruchantrag zurückzuweisen.
Oberste Priorität hat der Erhalt des Bauwerks an der historisch authentischen Stelle. Hilfsweise kann die Versetzung des Gebäudes auf den Friedhof erfolgen – beispielsweise als Ergänzung für das in der Bevölkerung beliebte Friedhofscafé. Für die Versetzung des Gebäudes ist allerdings eine Kostenbeteiligung des Bauherrn als Auflage in die Abbruchgenehmigung aufzunehmen.
Zur Sitzung des Stadtrats am 25. Februar 2021 stellen wir daher folgenden
D r i n g l i c h e n A n t r a g :
Die Verwaltung informiert über den Abbruchantrag für das Holzgebäude in der Friedenstraße:
1. Wann wurde dieser gestellt? Wieso soll das Gebäude abgebrochen werden?
2. Die Stadt Fürth erteilt keine Abbruchgenehmigung.
3. Sollten zwingende Gründe den Erhalt vor Ort unmöglich machen, prüft die Verwaltung die Möglichkeit, das Gebäude zu versetzen (z.B. auf den städtischen Friedhof).
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis: Das mögliche Umsetzen des Gebäudes wird geprüft, die Bauherren haben sich noch nicht festgelegt, ob das Bauwerk weichen soll.




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