Im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung am 26. März 2021 lag der Vorschlag zur Einführung eines Stellendeckels auf dem Tisch, der die Schaffung von neuen Stellen fast komplett in die Hände der Verwaltung gelegt hätte und die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme durch den Stadtrat stark eingeschränkt hätte. Dieser Vorschlag der Stadtverwaltung kam ohne vorherige Ankündigung und ließ nur ein minimales Zeitfenster zur adäquaten Reaktion. Dennoch ist es den GRÜNEN-Stadträt*innen gelungen, mit einem Ergänzungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt die Mehrheit der Stadträt*innen davon zu überzeugen, die Vorlage der Verwaltung nicht zu akzeptieren. Die entsprechende Abstimmung über eine abgeänderte Vorlage wurde in den Finanzausschuss im April verschoben.
Das Institutionalisieren eines klaren Prozedere für die jährliche Stellenplanung ist grundsätzlich sinnvoll. Der Anstieg der Personalkosten ist in Zeiten knapper Kassen zweifelsohne eine Entwicklung, die genau beobachtet werden muss. Hier hilft die klare Vorgabe von geregelten Prozessen – mit der Grundhaltung, nur so viele Stellen wie nötig zu schaffen. Ein verlässliches Verfahren erleichtert an vielen Stellen die Arbeit der Verwaltung und ist deshalb begrüßenswert.
„Aber die Frage, wie viele Stellen in welchem Bereich geschaffen werden sollen, ist auch eine POLITISCHE Entscheidung, die der Stadtrat bzw. der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitales (APOD) zu treffen haben und die nicht alleine der Verwaltung überlassen werden kann“, meint GRÜNEN-Stadträtin Hanne Wiest. „Der vorgelegte Vorschlag zur Einführung eines Stellendeckels hätte jedoch genau dies zur Folge gehabt. Der Prozess wäre durch die vorgeschlagene Vorgehensweise extrem intransparent geworden.“
Wenn die Information und Beteiligung des Stadtrats in allen Zwischenstufen entfallen soll und die Stadträt*innen lediglich am Ende des Verfahrens die Möglichkeit hätten, über eine fertig erstellte Liste zu entscheiden, untergräbt das nicht nur die Kontrollfunktion des Stadtrats, sondern es wird auch unnötig aufwändig, eventuelle Nachjustierungen einzuarbeiten. Der Stadtrat muss deshalb schon während des Verfahrens an bestimmten Stellen einbezogen werden. Nur durch ausreichende Information der Stadträt*innen kann sichergestellt werden, dass diese ihre Aufsichtsaufgaben gegenüber der Verwaltung wahrnehmen können und gleichzeitig den politischen Parteien den Gestaltungsspielraum im Stadtrat geben.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise berücksichtigte nur die Fragen „Wie viel Geld bringen die beantragten Stellen der Stadt?“ und „Helfen die beantragten Stellen der Stadt, im Wohnungsbau schneller voranzukommen?“. Das greift jedoch zu kurz. Bei der Priorisierung der beantragten Stellen müssen auch Faktoren einfließen, die die Arbeitgeber-Attraktivität und die Arbeitnehmer-Gesundheit ebenso berücksichtigen wie die Dienstleistungsqualität gegenüber den Bürger*innen, wie Hanne Wiest veranschaulicht: „Man muss beispielsweise in die Betrachtungen einbeziehen, wie viele Überstunden in bestimmten Bereichen der Stadtverwaltung anfallen, welche Stellen den Service gegenüber den Bürger*innen verbessern würden und welche Stellen die Digitalisierung beschleunigen würden“.
Es darf auch nicht der Anreiz entstehen, Stellen dauerhaft unbesetzt zu lassen und vermeintlich nicht genehmigte Stellen auf Kosten der Mitarbeiter*innen der Dienststelle anderweitig zu besetzen. Eine unbesetzte Stelle bedeutet schließlich nicht im Umkehrschluss, dass es nichts zu tun gibt – es müssen nur die Kolleg*innen die Arbeit für die unbesetzte Stelle mit erledigen. Die Arbeitslast steigt, die Attraktivität aller betroffenen Glieder des Arbeitsprozesses leidet, es wird schwieriger, die Stelle zu besetzen und letztendlich erhöht sich auch der Preis für die Stelle. Weitere Folgeschäden durch unbesetzte Stellen entstehen beispielsweise durch Sanierungsstau aufgrund mangelnder Personalkapazitäten.
Auch die vorgeschlagene Grundüberlegung, die Schaffung neuer Stellen an die Entwicklung der Einkommensteuer zu koppeln, führt zu einem schiefen Bild und negiert, dass eine Kommune weitere Einnahmequellen hat, wie z.B. die Gewerbe- und Umsatzsteuer bzw. Finanzzuflüsse durch Schlüsselzuweisungen oder Gebühren. „Oft werden genau dort neue Stellen benötigt, wo sie Bürger*innen mit geringen Einkommen betreffen, die entsprechend wenig oder keine Einkommenssteuer zahlen. Das ist das Grundprinzip einer Solidargemeinschaft. Und deshalb ist auch die Vorgabe des angestrebten Betrags, der für Stellenneuschaffungen ausgegeben werden soll, eine politische Entscheidung“, so Hanne Wiest.
Das Verteilen der öffentlichen Gelder zum Wohl aller Bürger*innen auf die einzelnen Bereiche ist die Aufgabe des Stadtrats. Er setzt die Prioritäten und entscheidet, wofür die Stadt Fürth ihr Geld ausgeben soll und muss damit auch notwendigerweise entscheiden können, wie hoch die Summe für Stellenneuschaffungen angesetzt werden soll, basierend auf den Entwicklungen im Vorjahr und kommenden Herausforderungen in der Zukunft.
Das Vorgehen bei der jährlichen Stellenplanung muss auch genügend Gestaltungsspielraum für die Referent*innen beinhalten. Sie wurden für die Erfüllung ihrer Aufgaben direkt vom Stadtrat gewählt und kennen die Personalsituation in ihren Referaten am besten. Daher können sie auch am besten abschätzen, was sie zum Erreichen ihrer Ziele benötigen.
„Glücklicherweise konnten wir mit unserem Antrag große Teile des Stadtrats überzeugen, der Verwaltungsvorlage nicht zuzustimmen. So ist es gelungen, an den wichtigsten Stellen die Mitsprachemöglichkeit des Stadtrats bei der Neuschaffung von Stellen zu erhalten und dennoch den Prozess für die Verwaltung klar zu ordnen. Besonders die Vereinbarung, das Prozedere nach einem Probejahr noch einmal zu überprüfen, ist sehr hilfreich“, meint Hanne Wiest.
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