„Die Forderung ist klar: Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion will eine Umweltspur in der Gebhardtstraße. Die Verwaltung bremst allerdings.“ So beschreibt Christoph Wallnöfer, GRÜNEN-Stadtrat und Busfahrer, die Interessenslage.
Stadtplanungsamt und Straßenverkehrsamt befürworteten in der Vorlage zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 9. Juni 2021 ausdrücklich die Förderung des Umweltverbunds und das Wegfallen eines Fahrstreifens für den Kfz-Verkehr in der Gebhardtstraße in Richtung Osten, sprachen sich allerdings für eine reine Busspur aus, die allenfalls für Taxis freigegeben werden kann.
In zurückliegenden Diskussionen in verschiedenen Gremien bestand seitens der Politik stets Einigkeit, dass auch Fahrradfahrer*innen diese Spur nutzen sollen. Die Argumentation der Verwaltung, dass hierfür die Führung der Radfahrer*innen über die Knotenpunkte gesichert sein müsse, kann Christoph Wallnöfer nicht nachvollziehen: „In der aktuellen Situation ist genau dies auch nicht der Fall. Somit kommt es für Radfahrer*innen im Bereich des Knotenpunkts zu keinerlei Veränderung oder gar Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand, während es durch die Umweltspur auf der gesamten Strecke in der Gebhardtstraße von der Schwabacher Straße bis zur Pickertstraße zu einer sehr umfassenden Verbesserung käme. Würde man der Argumentation von Stadtplanungsamt und Straßenverkehrsamt folgen, müsste man auch ohne Abtrennen einer Fahrspur die Gebhardtstraße für Radfahrer*innen sperren und alle Knotenpunkte entsprechend umbauen – und viele andere Kreuzungen im gesamten Stadtgebiet, wo eine Führung des Radverkehrs ohne entsprechende Radverkehrsanlagen erfolgt.
Die GRÜNEN-Stadträt*innen beantragten daher die zeitnahe Einrichtung der Umweltspur in der Gebhardtstraße inklusive der Freigabe für den Radverkehr. Christoph Wallnöfer berichtet das Ergebnis aus der Sitzung: „Die Stadtverwaltung ist leider weiterhin der Auffassung, dass eine Nutzung der Umweltspur durch Radfahrer*innen an dieser Stelle nicht möglich ist, weil hierfür die Führung des Radverkehrs über die Knotenpunkte gesichert sein müsse. Die Frage, ob die Entscheidung der Stadtverwaltung juristisch belastbar ist, wurde zur Klärung an die Regierung von Mittelfranken weitergereicht“. Bis zur Antwort aus Ansbach bleiben die aktuellen Markierungen bestehen.





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