Auf einen GRÜNEN-Antrag hin wird die Einbahnstraßenregelung in der Pfisterstraße für den Radverkehr aufgehoben. Künftig dürfen Radfahrer*innen also auch in Gegenrichtung fahren.
„Die Pfisterstraße war ja bereits in den Teilbereichen von der Blumen- bis zur Mathildenstraße und von der Mathilden- bis zur Marienstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Damit die Radfahrer*innen wirklich durch die ganze Pfisterstraße entgegen der Einbahnstraße fahren können, fehlte noch der Abschnitt von der Marien- bis zur Theresienstraße“, erklärt GRÜNEN-Stadträtin Xenia Hasenschwanz.
Zur Lenkung und Regelung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) sind Einbahnstraßen ein gutes Mittel – vor allem in engen Innenstadtsträßchen. Doch für den Radverkehr können sie direkte Verbindungen unterbrechen und Umwege verursachen. Viele fahren dann trotzdem unerlaubt entgegen der Einbahnstraßen, was die Unfallgefahr erhöht. Die einzige Alternative ist dann oft nur ein Ausweichen von den Nebenstraßen mit Einbahnstraßenregelung auf die parallel verlaufenden Hauptverkehrsstraßen. Auch hier leben Radfahrer*innen gefährlicher als auf den ruhigen Nebenstraßen.
„Wenn wir wollen, dass möglichst viele Bürger*innen bei der Verkehrswende mitmachen und aufs Rad umsteigen, müssen wir dafür sorgen, dass es ein engmaschiges Radverkehrsnetz in Fürth gibt, bei dem die Radfahrer*innen möglichst kurze und sichere Strecken zurücklegen können“, ist sich Xenia Hasenschwanz sicher.
Die GRÜNEN- Stadtratsfraktion wird daher auch andere Fürther Straßen mit Einbahnstraßenregelung unter die Lupe nehmen und weitere Anträge auf Öffnung in der Gegenrichtung stellen. Das darf überall dort umgesetzt werden, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, die Straße breit genug für den Begegnungsverkehr ist und die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist.





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