Abwasser

Antrag: Nachfrage zur Klärschlamm-Entsorgung und Phosphor-Rückgewinnung

29. November 2023 – Ab dem Jahr 2029 muss Phosphor aus dem Klärschlamm rückgewonnen werden. Die aktuelle Praxis, dass der Klärschlamm aus der Fürther Kläranlage in Kohlekraftwerken mitverbrannt wird, kann also nach 2029 nicht mehr weitergeführt werden,

Auf die letzte Nachfrage der GRÜNEN-Fraktion zu diesem Thema im Dezember 2020 erfolgte die Antwort (coronabedingt immer wieder verschoben) in der Bau- und Werkausschuss-Sitzung am 13.10.2021: Die Idee einer gemeinsamen Klärschlammverbrennungsanlage mit nachgeschalteter Phosphorrückgewinnung der Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach würde nicht mehr weiterverfolgt. Die Stadt Fürth sei daher gezwungen, bis spätestens 1.1.2029 einen anderen Entsorgungsweg mit Phosphor-Rückgewinnung zu suchen. Eine Ausschreibung zur Entsorgung in einer der in ganz Bayern entstehenden Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen wurde in Aussicht gestellt.

Die Frist zur Abgabe der Erklärung, wie die Kommunen künftig ihren Klärschlamm entsorgen wollen, endet offenbar noch in diesem Jahr. Daher wird um einen aktuellen Sachstand gebeten.

Die bei der Verbrennung des Klärschlamms entstehenden Abwärme zur Fernwärmenutzung oder Stromerzeugung wird seitens der GRÜNEN-Fraktion ausdrücklich angeregt.

Zur Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 6. Dezember 2023 stellen wir daher folgenden

A n t r a g:
Die Verwaltung erläutert, welche Planungen es für die künftige Entsorgung des Klärschlamms aus der Fürther Kläranlage gibt, vor allem auch im Hinblick auf die Anforderungen der Klärschlammverordnung zur Phosphor-Rückgewinnung ab 2029.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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