Abwasser

Antrag: Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet

6. Dezember 2023 – Wie in vielen anderen deutschen Kommunen ist in Fürth der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen verboten. Zu Recht, denn durch das Salz werden Böden und Gewässer belastet, Bäume am Straßenrand nachhaltig geschädigt, Tiere können sich die Pfoten verätzen. Erst kürzlich gab es zu diesem Thema wieder einen entsprechenden Zeitungsbericht.

Doch oft sind große Mengen von Streusalzresten nicht nur auf Gehsteigen vor Privathäusern zu sehen, sondern auch vor großen Wohnanlagen und zuletzt leider auch vor vielen städtischen Liegenschaften. Es ist daher wichtig, die entsprechenden Hausmeisterdienste und sonstigen Verantwortlichen noch einmal daran zu erinnern, dass Salz nur in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt werden darf, wie bei Eisregen, an Treppen oder auf sehr steilen Wegen. Die Stadt sollte hier ein gutes Vorbild für Privatpersonen und Unternehmen sein, auch wenn das Streuen von abstumpfenden Mitteln mit mehr Arbeitsaufwand verbunden ist.

Außerdem sollte es ein klares und abgestimmtes Vorgehen bei offensichtlichen Verstößen geben. Vorstellbar sind – gewissermaßen als erste Verwarnungsstufe und zusätzliche Aufklärung – etwa Aufklärungsflyer, die in die Briefkästen entsprechender Häuser geworfen werden.

Zur Sitzung des Umweltausschusses am 13. Dezember 2023 stellen wir deshalb folgenden

A n t r a g:
Zur Verringerung der Streusalzbelastung im Stadtgebiet werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Alle Mitarbeitenden der Gebäudewirtschaft sowie ggfs. beauftragter Betriebe werden nochmals auf das Verbot hingewiesen, Salz zu streuen.
2. Auch große Hausmeisterdienste und Wohnungsverwaltungen werden in einem Mailing an das Verbot und die wenigen zulässigen Ausnahmen erinnert.
3. Dem Ausschuss wird dargelegt, ob und wie häufig Kontrollen erfolgen, und wie bei Verstößen vorgegangen wird.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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