Kinder

Antrag: Mehr Verkehrssicherheit in der Sacker Hauptstraße und der Blütenstraße

6. März 2026 – An der Sacker Hauptstraße und der Blütenstraße sowie in den anliegenden Wohngebieten gilt Tempo 30; für LKW ist die Durchfahrt verboten (Verkehrszeichen 253 mit dem Zusatz „Anlieger frei“). Dennoch wurde an die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN herangetragen, dass schnell fahrende Fahrzeuge, zunehmend auch LKWs, die Verkehrssicherheit in der Siedlung beeinträchtigen.

Aufgrund der Anwohnerstruktur sind viele Kinder unterwegs – zu Schulbus-Haltestellen, in die Kita oder in ihrer Freizeit. Für deren Sicherheit ist es dringend erforderlich, hier geltende Regelungen stärker zu kontrollieren und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehr zu verlangsamen und die LKWs nach Möglichkeit aus dem Wohngebiet herauszuhalten.

Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 16. März 2026 stellen wir daher folgenden

A n t r a g:
Die Verwaltung prüft folgende Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit in den Wohngebieten um die Sacker Hauptstraße und die Blütenstraße:
1. Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsmesstafeln – hierfür sollte eine entsprechende Neuanschaffung stattfinden; die Messtafel könnte dann auch noch in anderen Straßen zum Einsatz kommen.
2. Mögliche bauliche Anpassung des Straßenraums durch vorgezogene Gehwegnasen, Mittelinseln, Änderung der Vorfahrtsregelung (z. B. an der Kreuzung Nordring/Blütenstraße) oder ähnliche Maßnahmen.

DIeser Antrag als pdf-Datei:

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