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Antrag: Einheitlich Tempo 30 in der Friedrich-Ebert-Straße

ERGEBNIS: Antrag erfolgreich! Durch Zusammenlegen der Schutzzonen werden größere, zusammenhängende Bereiche mit Tempolimit 30 km/h in der Friedrich-Ebert-Straße entstehen. 

6. März 2026 – Große Teile der Friedrich-Ebert-Straße sind bereits auf 30 km/h beschränkt, doch zwischendurch gibt es Abschnitte, auf denen 50 km/h zugelassen sind. Für die sehr kurze Strecke von der Würzburger Straße bis zur Wilhelmstraße gilt Tempo 50, ab der Wilhelmstraße bis zur Fritz-Gräßler-Straße gilt Tempo 30, dann wieder für ein kurzes Stück von der Fritz-Gräßler-Straße bis zur Friedrich-Ebert-Straße 184 gilt Tempo 50, ab der Friedrich-Ebert-Straße 184 bis zum Conrad-Stutz-Weg gilt Tempo 30, um abschließend für nur wenige Meter vom Conrad-Stutz-Weg bis zur Vacher Straße wieder in Tempo 50 überzugehen.

Vor allem im Hinblick darauf, dass neben größtenteils Wohnbebauung in der Straße mehrere Gesundheits- und Kinderbetreuungseinrichtungen zu finden sind, sollte die Geschwindigkeit durchgehend auf 30 km/h reduziert werden. Der mehrfache Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt zur Nichteinhaltung des Limits. Die Hortkinder z. B. laufen zudem die ganze Straße entlang und nicht nur im unmittelbaren Bereich des Horteingangs.

In der Schwabacher Straße gab es ja früher ebenfalls verschiedene Wechsel zwischen Tempo 30 und 50. Inzwischen gilt dort einheitlich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 16. März 2026 stellen wir daher folgenden

A n t r a g:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Friedrich-Ebert-Straße wird über die gesamte Länge auf 30 Stundenkilometer reduziert.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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