Das „Modernisierungsgesetz Bayern“, das der Bayerische Landtag Ende letzten Jahres beschlossen hat, soll eigentlich bürokratische Hindernisse abbauen, um vor allem den Wohnungsbau voranzubringen. Eine Auswirkung des neuen Gesetzes ist, dass zum 1.10.25 ein neues Satzungsrecht wirksam wird. Im Bereich der Stellplatzsatzungen dürfen nach diesem Zeitpunkt erlassene Satzungen nur noch sehr begrenzte Vorgaben enthalten. Für bestehende Satzungen allerdings gibt es einen Bestandsschutz – dies hat der Freistaat ausdrücklich so vorgesehen.
„Was auf den ersten Blick nach einer Vereinfachung aussieht, hat gravierende negative Konsequenzen“, gibt GRÜNEN-Stadtrat Harald Riedel zu bedenken. Erst vor ein paar Jahren wurden in die Fürther Stellplatzsatzung z.B. wichtige Nutzungserfordernisse für Fahrräder aufgenommen wie eine maximale Steigung für Fahrradrampen, die Überdachung von Fahrradabstellanlagen, die Notwendigkeit, Fahrräder und insbesondere teure E-Bikes am Rahmen anschließen zu können etc. Die bisherige Stellplatzsatzung enthielt auch sinnvolle ökologische Vorgaben, wie beispielsweise die Pflicht, auf Großparkplätzen in bestimmten Abständen Bäume zu pflanzen und diese einzugrünen, Vorgaben zu Versickerungsmöglichkeiten und zur Begrünung von Garagen und Carports u.ä.
In der Stadtratssitzung am 30. Juli 2025 gab es 3 Varianten zur Abstimmung:
Möglichkeit A war das Beibehalten der bestehenden Satzung mit allen ökologischen Zusatzbestimmungen und klar definierten baulichen Vorgaben für die Abstellplätze für Fahrräder, ergänzt durch eine aktualisierte Richtzahlenliste, die bereits eine sehr umfangreiche Vereinfachung und damit einen deutlichen Bürokratieabbau bedeutet.
Möglichkeit B kam vom Bayerischen Freistaat; diese Variante verzichtet weitgehend auf Vorgaben (und erspart der Bauaufsicht damit den Aufwand der Kontrolle vor Ort).Als Nebeneffekt für Bauträger entfallen auch ökologische Standards. Auf Kosten der Ökologie werden also die Baukosten für Bauträger gesenkt.
Möglichkeit C war eine Art Kompromiss des Bayerischen Städtetags. „Allerdings ein fauler Kompromiss, denn bauliche Vorteile für Fahrrad-Nutzer*innen, mögliche Regenwasser-Versickerung und andere Umwelt- und Klimaanpassungsaspekte wurden nahezu ersatzlos gestrichen“, erläutert Harald Riedel.
Auch in der Bau-Verwaltung gab es unterschiedliche Meinungen dazu:
Die Bauaufsicht sprach sich für die Variante B aus. Das ist in gewisser Weise verständlich, grenzt es doch den Arbeitsaufwand für diese Behörde deutlich ein, wenn sie künftig nicht mehr dauerhaft Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen kontrollieren muss etc.
Die Baureferentin plädierte für Variante C. Die Abteilung Stadtplanung im Baureferat und das Klimaschutzreferat wiederum setzten sich für die Beibehaltung der bestehenden Satzung, also für Variante A ein.
„Wir haben in den betreffenden Sitzungen, in denen dieses Thema auf der Tagesordnung stand, wirklich alles versucht, um die anderen Stadträt*innen davon zu überzeugen, dass Variante A die sinnvollste ist.“, so Harald Riedel weiter. Die Variante hätte nur Vorteile gehabt, keine Nachteile. Die Stadt hätte hier gerade bei größeren Bauprojekten wichtige Vorgaben zu Bepflanzung, Fahrradinfrastruktur etc. machen können.
Die Mehrheit im Fürther Stadtrat entschied sich bedauerlicherweise letztendlich für Variante C. Eine erneute nachträgliche Aufnahme von ökologischen Vorgaben ist somit dauerhaft ausgeschlossen.
Bemerkenswerterweise haben die Nachbarstädte Nürnberg und Erlangen ihre bestehenden nachhaltigen, ökologischen und fahrradfreundlichen Satzungen im Sinne der Variante A beibehalten (inklusive aller ökologischen Vorgaben).
„Ich kann es einfach nicht glauben, dass man hier in Fürth stattdessen sehr sinnvolle ökologische Vorgaben im Sinne des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Förderung des Radverkehrs so einfach und unwiederbringlich in die Tonne getreten hat. Vollkommen ohne Not, einfach nur, um das Schlagwort „Entbürokratisierung“ bedienen zu können“, so Harald Riedel.





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