Finanzen

GRÜNE Stadtratsfraktion will Verantwortung für Verkehrssicherung an Naturdenkmälern nicht auf Privatpersonen abschieben

13. Oktober 2016 – „Was macht den Charakter der Stadt Fürth aus?“- das fragte die Stadtverwaltung in ihrer diesjährigen Umfrage unter den Fürther Bürger*innen. Die überwiegende Mehrheit (72%) entschied sich für das Merkmal „Stadt mit viel Grün“. Damit sieht sich die GRÜNEN-Stadtratsfraktion in ihrer Linie absolut bestätigt, auch weiterhin alles dafür zu tun, dass die Stadt auch grün bleibt. Die GRÜNEN Stadträt*innen setzen sich daher dafür ein, dass sensible ökologische Bereiche auch in Zukunft geschützt werden, z.B. an Wald– und Talrändern, wo es immer wieder zu Bebauungskonflikten kommt.

Am Donnerstag, den 13.10.2016 steht ein ähnliches Thema auf der Tagesordnung des Umweltausschusses: Wenn eine Stadt einen alten Baum, eine Sträuchergruppe oder eine Wiese als Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil klassifiziert, dann geschieht das deshalb, weil es sich um ein besonders schützenswertes Stück Natur handelt – unabhängig davon, ob es in öffentlichem oder privatem Besitz ist. Im Umweltausschuss geht es nun um die Frage, wer für die Verkehrssicherungspflicht und die Haftung bei Unfällen zuständig ist. Bisher hat die Stadt die Kosten in Höhe von durchschnittlich 7.000 Euro pro Jahr vollständig übernommen – unabhängig davon, ob es sich um Privatbesitz oder um Eigentum der Stadt Fürth handelt. Nun will die Stadt Fürth das aus rein finanziellen Erwägungen ändern und die Kosten für Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile in Privatbesitz auf den/die jeweilige*n Eigentümer*in abwälzen. Die geplante Kosteneinsparung dürfte bei lediglich ca. 3.000 – 4.000 Euro pro Jahr liegen.

Die GRÜNEN-Stadträt*innen sehen darin ein fatales Signal und befürchten, dass so der Naturschutz geschwächt wird: „Gerade, wenn es um potenzielle Versicherungsangelegenheiten geht, sehen wir die Gefahr, dass der eine oder andere Baum deutlich mehr beschnitten wird, als es sinnvoll oder notwendig wäre… wo kein Ast mehr ist, kann er schließlich auch niemandem auf den Kopf fallen und einen eventuellen Versicherungsfall auslösen.“ Denn während die Stadt Fachleute der unteren Naturschutzbehörde mit dem Erhalt und Sichern der Naturdenkmäler beauftragt, sind Privatleute auf sich selbst gestellt und in Sachen Baumpflege meist unbedarft oder gar überfordert. Die Stadt Fürth stünde zwar weiterhin beratend zur Seite, aber genau durch diesen weiterhin bestehenden Aufwand für Beratung und Kontrolle reduzieren sich die ohnehin schon sehr geringen Kosteneinsparungen nochmals sehr deutlich.

Im Übrigen haben die Eigentümer*innen keine Wahl, ob z.B. der große Baum im Garten als Naturdenkmal deklariert wird oder nicht, denn die Einstufung erfolgt durch die Stadt. Damit ist eines klar: wer anschafft, muss auch zahlen – in diesem Fall eben die Stadt Fürth! Somit kann nach Meinung der GRÜNEN Stadtratsfraktion den Betroffenen nicht auch noch die Haftung und Sicherungspflicht auferlegt werden. Wenn nun auch noch die Kosten für Sicherungsmaßnahmen auf die Eigentümer*innen umgelegt werden, wird die Akzeptanz von künftigen Einordnungen als Naturdenkmal sicherlich sinken.

Der Grund für die vorgeschlagene Änderung sind Kosteneinsparungen für die Stadt Fürth – auf dem Rücken des Naturschutzes! Doch über wieviel reden wir eigentlich? In den letzten 8 Jahren sind insgesamt 63.036 Euro angefallen. Da es jedoch viele Naturdenkmäler gibt, die ganz oder teilweise auf städtischem Grund stehen, ist die Stadt ohnehin verpflichtet, die Kosten für diese Anteile zu tragen. Kosten von 1.324 Euro für Arbeiten auf privatem Grund stehen die vierfachen Kosten für Arbeiten auf städtischem Grund (5.435 Euro) gegenüber. Der Rest von 56.277 Euro entfiel auf Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, die sich in unterschiedlichen Anteilen gemeinsam in privatem und städtischem Eigentum befinden. Geht man hier von einer etwa hälftigen Kostenverteilung aus, bleiben insgesamt Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro übrig, die die Stadt für Naturdenkmäler in Privatbesitz ausgegeben hat – wohlgemerkt über einen Zeitraum von 8 Jahren. Es geht also um ca. 4.000 Euro pro Jahr für den städtischen Haushalt.

Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion plädiert ganz klar für ein Beibehalten der bisherigen Regelung: „Die prognostizierte Kosteneinsparung ist minimal – dafür sehen wir große Risiken und keine Notwendigkeit, diese einzugehen. Wir wollen die Sicherung und Haftung für Naturdenkmäler weiterhin in den bewährten Händen der städtischen Fachleute wissen, die bisher gute Arbeit im Sinne einer grünen Stadt geleistet haben.“

• Ergebnis der kürzlich veröffentlichten Umfrage der Stadt als Bestätigung für die GRÜNEN-Stadtratsfraktion, weiterhin für eine grüne Stadt Fürth zu kämpfen.

• Neue Regelung zur Verkehrssicherungspflicht und Haftung bei Unfällen durch Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile soll Privateigentümer*innen in die Pflicht nehmen, um die Stadtkasse zu entlasten.

• Geringe Kostenersparnis, aber große Gefahren für den Erhalt der Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsbestandteile in Privatbesitz.

• GRÜNEN-Stadträt*innen befürchten, dass durch dieses fatale Signal der Naturschutz geschwächt wird.

• Die Angelegenheit wird am heutigen Donnerstag, 13.10. im Umweltausschuss behandelt.

Diese Pressemeldung als pdf-Datei: pm-verantwortung-fuer-verkehrssicherung-an-naturdenkmaelern-nicht-auf-privatpersonen-abschieben

Link zum Umweltausschuss: Tagesordnung UA 13.10.2016

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