Flächenverbrauch

Eichen in der Austraße – Antrag auf Ausweisung als Naturdenkmal

Da es sich bei den beiden Eichen in der Austraße um einen herausragenden Baumbestand handelt, der bestmöglich geschützt werden muß, haben wir zum Umweltausschuss am 21. November 2013 beantragt, die beiden ortsbildprägenden Eichen in der Austraße auf Grundlage der „Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth“ bzw. nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes als Naturdenkmal auszuweisen.

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