23. Mai 2017 – In der Fußgängerzone haben in letzter Zeit neue Eisdielen, „Imbissbetriebe“ u.ä. eröffnet bzw. werden demnächst eröffnen. Insgesamt nehmen To-Go-Getränke sowie To-Go-Essen stetig weiter zu. Bereits heute ist ersichtlich, dass die städtischen Abfallbehälter in der Fußgängerzone im Umkreis dieser Betriebe regelmäßig mit Eisbechern, Plastiklöffeln, To-Go-Verpackungen für Essen und Getränke und Ähnlichem überfüllt sind.
Daher stellen wir zur Sitzung des Umweltausschusses am 13. Juli 2017 folgenden
Antrag:
1. Die Stadt berichtet über ihre Möglichkeiten, wie die ausufernde To-Go-Mentalität und die damit verbundenen zusätzlichen Müllprobleme eingeschränkt werden können.
2. Können Betriebe, die zu einem großen Teil im Straßenverkauf To-Go-Produkte mit Einwegverpackung verkaufen,
• von der Stadt zu einer Vermeidung der Einweg-Wegwerf-Behälter aufgefordert werden?
• mittels entsprechender Auflagen zum Aufstellen eigener Abfallbehälter verpflichtet werden?3. Gibt es bereits Betriebe, bei denen solche oder ähnliche Auflagen bestehen (z.B. Verzicht auf Wegwerf-Becher oder Verpflichtung zum Aufstellen weiterer eigener Abfall-Behälter)? Welche Erfahrungen wurden bezüglich der Einhaltung von Auflagen und einer erfolgreichen Abfallvermeidung und -reduzierung gemacht?
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag UA – Einwegverpackungen von To-Go-Produkten in der Fußgängerzone





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