10. September 2020 – In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 5. Februar dieses Jahres wurde einstimmig auf Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion eine Solarpflicht für neue Bauvorhaben in Fürth beschlossen. Die Stadt Fürth soll demnach künftig bei neuen Bebauungsplänen die verbindliche Nutzung von Sonnenenergie in Form von Photovoltaik, Solarthermie und/oder Dachbegrünung festlegen. Dies soll auch gelten bei der Überarbeitung von Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und Erbpachtverträgen sowie eigenen (kommunalen) Bauprojekten und Bauprojekten von Tochtergesellschaften oder Beteiligungen.
Zu den Einzelheiten der Regelung (u.a. Mindestanteil der Solarnutzung an der gesamten Dachfläche, Beratung der Bauherren, rechtssichere Umsetzung) sollte die Verwaltung einen praktikablen Vorschlag erarbeiten und ihn dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen. Nach einem halben Jahr ist der aktuelle Sachstand (auch zu eventuellen Vorarbeiten) von Interesse.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 17. September 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung informiert über den Sachstand bezüglich der am 5.2.2020 im Bau- und Werkausschuss beschlossenen Solarpflicht für neue Bauvorhaben.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Link zum ursprünglichen Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion: Verbindliche Nutzung von Sonnenenergie in Form von Photovoltaik, Solarthermie oder Dachbegrünung
Link zur Presseerklärung zum ursprünglichen Antrag: GRÜNEN-Stadtratsfraktion Fürth für mehr Solarenergienutzung in Fürth – Photovoltaik, Solarthermie, Dachbegrünung
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