6. Mai 2026 – In der Synopse zu den geplanten Änderungen der Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat ist zu erkennen, dass zwei größere (Teil-)Sätze hinzugefügt werden sollen.
Gemäß Satz 1 ist bislang für Bild- und Tonaufzeichnungen aller Art die Genehmigung der oder des Vorsitzenden und des Stadtrats oder des betreffenden Ausschusses nötig. Die vorgeschlagene Ergänzung „Sie sind auf Verlangen eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich seiner Person zu unterlassen.“ schränkt die Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen ein.
Als Satz 3 wird die Ergänzung vorgeschlagen, dass „Ton- und Bildaufnahmen von Beschäftigten der Stadt Fürth und sonstigen Sitzungsteilnehmenden“ nur mit deren Einwilligung zulässig sein sollen.
Diese beiden Zusätze würden erlauben, dass Einzelpersonen darüber entscheiden, ganze Passagen aus öffentlichen Sitzungen für Bild- und Tonaufnahmen auszuschließen. Das widerspricht dem Wesen einer öffentlichen Sitzung. Die Öffentlichkeit von Stadtrats- und Gremiensitzungen ist ein wesentliches Element, um Transparenz, Demokratieprinzip und Bürgervertrauen zu fördern.
Zu TOP 7 der konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 6. Mai 2026 („Erlass der Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat ) stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g:
Auf das Hinzufügen der beiden vorgeschlagenen Sätze unter §26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat wird verzichtet, da die enthaltenen Einschränkungen dem Wesen einer öffentlichen Sitzung widersprechen.
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