17. Juli 2017 – Es ist im Interesse der Stadt Fürth, unkonventionelle, innovative, zukunftsfähige Wohnprojekte im Rahmen der städtischen Möglichkeiten zu fördern. Ein grundlegendes Problem aller Baugruppen und Baugenossenschaften ist der Erwerb eines geeigneten Grundstücks, denn die Konkurrenz auf dem freien Immobilienmarkt durch Bauträger und Projektentwicklungsfirmen ist groß.
Im Fall der Wolfsgrubermühle besteht nun für die Stadt Fürth die seltene Gelegenheit, das Bestandsgebäude der ehemaligen Mühle im Rahmen einer „Konzeptvergabe“ möglichen Interessent*innen zur Schaffung von bezahlbaren, gemeinschaftlichen, sozialen, ökologischen und integrativen Wohnformen zum Kauf anzubieten.
Kaufinteressent*innen bewerben sich hierzu mit einem Nutzungskonzept (Beispiel Bewerbungsformular Stadt Hamburg). Die Auswahl erfolgt anhand von definierten Kriterien (Beispiel Kriterienkatalog Stadt Hamburg) und der weitere Ablauf könnte sich im Rahmen eines Anhandgabeverfahrens entwickeln (Beispiel Anhandgabeverfahren Stadt Hamburg).
Zur Sitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschusses am 24. Juli 2017 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Stadt Fürth fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten neue Wohnformen wie Baugenossenschaften, generationenübergreifende Wohnprojekte u.ä., wie die Beispiele „Spiegelfabrik“ und „Anders Wohnen“ belegen. Um die Realisierung eines weiteren vergleichbaren Wohnprojektes in Fürth zu ermöglichen, wird das Bestandsgebäude der Wolfsgrubermühle im Rahmen einer „Konzeptvergabe“ (Konzeptauswahlverfahren) zum Verkauf angeboten.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag WGA – Weiterverkauf Bestandsgebäude Wolfsgrubermühle im Rahmen einer Konzeptvergabe
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