29. März 2019 – Der GRÜNEN-Antrag, Informationen zur Europawahl mehrsprachig zu veröffentlichen, hat leider in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 20. März keine Mehrheit gefunden, obwohl mehrere Tausend in Fürth lebende EU-Bürgerinnen betroffen sind.
Das finden die Stadträt*innen der GRÜNEN-Stadtratsfraktion sehr schade: „Der Aufwand wäre wirklich überschaubar gewesen. Schließlich liegen alle Dokumente in allen EU-Sprachen vor. Man hätte nur die Dokumente in den für Fürth wichtigsten EU-Sprachen aus dem Netz herunterladen müssen und hätte damit die in Fürth lebenden EU-Bürgerinnen umfassend informieren können.“
Neben einem allgemeinen Wahlaufruf und Details zu Wahltermin und Wahlprozedere auf Deutsch und in mehreren EU-Sprachen sollten vor allem auch mehrsprachige Informationen über die notwendige Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Verfügung gestellt werden. 2009 hat die Stadt nach Aussage der Verwaltung in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses die Fürther EU-Bürger*innen schon einmal postalisch über die anstehenden Wahlen informiert. Umso unverständlicher ist die aktuelle Weigerung der Stadt, dies zu wiederholen.
Erstmalig müssen sich nämlich bei der kommenden Europawahl am 26. Mai Bürger*innen der Europäischen Union, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind (also z.B. bei der letzten Europawahl im Wählerverzeichnis standen), einen Antrag auf Eintragung stellen – eine weitere Hürde bei den Wahlen des Europäischen Parlaments.
Mit ihrem Antrag wollte die GRÜNEN-Stadtratsfraktion daher erreichen, dass die Stadt Fürth alle Möglichkeiten ausschöpft, die in Fürth lebenden Menschen besser über die Wahlen zu informieren. Und zwar auch in anderen EU-Sprachen. So sollte das Interesse an der Europawahl vergrößert und eine höhere Wahlbeteiligung erzielt werden. Denn die Wahlbeteiligung bei Europawahlen war in der Vergangenheit leider immer sehr niedrig.
In der Sitzung wurde das Argument angeführt, man informiere ja über Wahlplakate und so bekämen dann auch EU-Bürger*innen in Fürth mit, dass Wahlen anstünden und die Interessierten würden sich dann ohnehin erkundigen. Darin sehen die GRÜNEN-Stadträt*innen nur eine Ausrede: „Die Frist für die Eintragung ins Wahlverzeichnis endet schon 21 Tage vor der Wahl. Also zu einem Zeitpunkt, wenn der Wahlkampf erst richtig Fahrt aufnimmt. Das Motto ‚Wer es bis dahin noch nicht mitbekommen hat, der hat halt Pech gehabt‘ entspricht nicht unserer Vorstellung von frühzeitiger und transparenter Kommunikation.“
Im Interesse einer hohen Wahlbeteiligung aller in Fürth lebenden EU-Bürger*innen fordert deshalb die GRÜNEN-Stadtratsfraktion die Stadtverwaltung erneut auf, die betroffenen EU-Bürger*innen mit gezielten Informationen zur anstehenden Wahl und insbesondere über die Notwendigkeit der Eintragung ins Wählerverzeichnis zu informieren.
Die Informationen zur Europawahl und die Formulare zur Eintragung ins Wählerverzeichnis stehen in allen Sprachen der EU zur Verfügung:
https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/electoral-law/european-elections/european-election-2019/european-election-2019-node.html
• GRÜNEN-Antrag zur mehrsprachigen Information zur Europawahl – u.a. mit dem wichtigen Hinweis der Registrierungspflicht für bisher noch nicht eingetragene EU-Bürger*innen – in der Finanz- und Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 20. März abgelehnt.• Antrag sollte sicherstellen, dass EU-Bürger*innen in Fürth in ihren jeweiligen Sprachen umfassend über die Wahl informiert worden wären.
• Alle Unterlagen liegen in den entsprechenden Sprachen bereits vor, Stadtratsmehrheit scheute sogar Minimalaufwand.
Diese Pressemitteilung als pdf-Datei:
Link zu Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion im Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 20.März: https://www.gruene-fuerth.de/2019/03/13/antrag-mehrsprachige-staedtische-informationen-zur-europawahl/
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