31. Januar 2019 – In der Abfallsatzung der Stadt Fürth regelt §8 Abs.3, dass bei Veranstaltungen auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden dürfen, insbesondere auch auf Verkehrsflächen, die im Eigentum der Stadt stehen. Trotz dieser sehr klaren Vorgabe, die auch bei der…