24. Juni 2020 – Das Grundstück des ehemaligen Waldheims Sonnenland ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Diese Festlegung formuliert berechtigterweise hohe Ansprüche an das Privileg der Nutzung dieses Areals in empfindlichster naturräumlicher Lage: Jede Bebauung in diesem aus Naturschutz-Gesichtspunkten sensiblen Bereich inmitten des Bannwalds kann nur gerechtfertigt werden, wenn sie dem Gemeinwohl dient – und…