ALG II

Antrag: Energiekosten bei Beziehern von Grundsicherung oder ALG II

14. März 1017 – Der Regelsatz für Stromkosten im SGB II und SGB XII beträgt derzeit 34,19 €. Für das Jahr 2017 ergeben sich wieder Strompreis-Erhöhungen. Bei einem Verbrauch von 1500 kWh im Jahr betragen die monatlichen Stromkosten bei der infra fürth 44 €, also 10 € mehr als der vorgesehene Regelsatz. Unter anderem ist die Grundgebühr bei niedrigen Stromverbräuchen um ca. 25 € im Jahr gestiegen. Die Arbeitspreise pro kWh, also der Verbrauchspreis, ist je nach Tarifmodell um 0,2 % bis 11% gestiegen. Wir gehen davon aus, dass eine solche Steigerung z.B. im Regelsatz von SGB II und SGB XII noch nicht abgebildet ist oder erst nachträglich angepasst wird.

Zur Sitzung des Beirats für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 22.3.2017 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Wir bitten um Mitteilung,
1. ob sich aufgrund steigender Energiekosten vermehrt Hilfesuchende an die Stadt Fürth gewandt haben. In wie vielen Fällen handelte es sich um Bezieher von Grundsicherung oder ALG II?
2. Wie viele Zuschussanträge wurden gestellt, weil die Stromkosten höher waren als der Anteil von 34,19 € im SGB II Regelsatz?
3. Wird der Anteil der Stromkosten im SGB II und SGB XII Regelsatz von der Stadt noch als ausreichend betrachtet?
4. Liegen der Stadt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausführliche Daten über die Ansatzermittlung und jährliche Aktualisierungen zur Ermittlung des Regelsatzes für Stromkosten vor? Hängt dabei die Ermittlung der Kosten vom Vorjahr ab?
5. Wurden in der Grundsicherung die Ausgaben der Heizkosten von der Stadt stets in der angefallenen Höhe ausbezahlt? Welcher Anteil der Heizkosten wurde von der Stadt für das Jahr 2015 bezahlt?

Dieser Antrag als pdf Antrag BSSS – Energiekosten bei Beziehern von Grundsicherung oder ALG II

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