4. Juli 2018 – Die Biomüllverwertung wurde kürzlich neu ausgeschrieben und wird künftig von einem neuen Verwertungsbetrieb übernommen. Hieraus ergeben sich nunmehr folgende Fragen:
- Sind weiterhin tierische Erzeugnisse wie z. B. Wurst, Fleisch, Gräten, Knochen zugelassen?
- Sind Hinweise notwendig, dass zum Einpacken keine Plastiktüten verwendet werden dürfen, auch dann nicht, wenn diese als “kompostierbar” deklariert sind?
Falls sich dadurch Änderungen bezüglich der Informationen an die Haushalte ergeben, sollten diese
gut dargestellt und kommuniziert werden.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 12. Juli 2018 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Wir beantragen einen Bericht über die neue veränderte Biomüllverwertung und insbesondere darüber, ob sich in Fürth hieraus Änderungen bei der Mülltrennung ergeben, beispielsweise in Hinblick auf tierische Erzeugnisse und „kompostierbare“ Plastiktüten.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag UA – Biomüllsammlung – Vorgaben bzgl. Trennung und Verwertbarkeit
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